Entwicklung eines Industriegebietes für den Standortbereich des Großkraftwerkes Franken II in Erlang

Von e. on. wurde zwischenzeitlich für den Standortbereich des Großkraftwerkes Franken II ein städtebaulicher Rahmenplan aufgestellt. Dieser sieht vor, daß der Standortbereich  von einem Sondergebiet in ein Gewerbegebiet umgewandelt wird.

Antrag 

Von e. on. wurde zwischenzeitlich für den Standortbereich des Großkraftwerkes Franken II ein städtebaulicher Rahmenplan aufgestellt. Dieser sieht vor, daß der Standortbereich  von einem Sondergebiet in ein Gewerbegebiet umgewandelt wird. Hierzu stellen wir folgenden Antrag:

Der Standortbereich des Großkraftwerkes Franken II in Erlangen-Frauenaurach wird nur dann von einem Sondergebiet in ein Gewerbegebiet umgewandelt, wenn e. on. bereit ist, den Teilbereich, auf dem sich das stillgelegte Kraftwerk Franken II befindet, an die Stadt Erlangen oder an die Erlanger Stadtwerke AG abzutreten und zwar zu dem Preis, zu dem das Grundstück von der Rechtsvorgängerin von e. on. erworben wurde, wobei dieser Kaufpreis inflationsmäßig zu bereinigen ist.

Sollte e.on. hierzu nicht bereit sein, wird die Stadtverwaltung beauftragt, für den gesamten Standortbereich des Großkraftwerkes Franken II. die Voraussetzungen für die Ausweisung dieses Gebietes als Entwicklungsgebiet einzuleiten.

Begründung:

Die Ausweisung des Standortes des Großkraftwerkes Franken II. als Gewerbegebiet würde zu einer erheblichen Steigerung des Grundstückswertes führen. Nach den bisherigen Planungen käme dies ausschließlich dem e. on. Konzern zu gute. Angesichts des bisherigen Verhaltens der Konzernspitze von e. on. ist dies nicht vertretbar.

Bei ihren bisherigen Entscheidungen hat die Konzernspitze von e.on. ausschließlich ihre eigenen Gewinninteressen berücksichtigt. Ökologische Fragen, die sozialen Interessen der Beschäftigten oder gar die Interessen der Stadt Erlangen wurden ignoriert und übergangen. Das Großkraftwerk Franken II. wurde geschlossen, während ökologisch wesentlich bedenklichere Kraftwerke weiterbetrieben werden. Die Schließung erfolgte, obwohl den Beschäftigten erst wenige Monate vorher zugesagt wurde, daß ihre Arbeitsplätze gesichert seien. Trotz Ausschüttung von Höchstdividenden wurde nunmehr angekündigt, daß der Konzern von der Stadt Erlangen bereits gezahlte Gewerbesteuerbeträge zurückfordern wird. Vom Entwässerungsbetrieb wird verlangt, daß er seinen Strom aus Klärgas physikalisch in das 20KV-Netz von e.on einspeist, um die Vergütung nach dem Erneuerbaren Energiegesetz zu erhalten. Die Intention des EEG wird damit hintertrieben, da e.on Bedingungen diktiert, die bei erneuerbaren Energien kaum zu erfüllen sind.

Bei diesem Verhalten der Konzernspitze ist es nicht einsichtig, den Konzern nun auch noch dadurch zu belohnen, daß man durch die Ausweisung des Standortes als Gewerbegebiet ohne jegliche Gegenleistung den Grundstückswert des Bereiches erheblich erhöht, auch wenn dadurch neue Gewerbeflächen in Erlangen geschaffen werden. Bei dem bisherigen Verhalten der Konzernspitze ist davon auszugehen, daß auch bei der Verwertung der neu geschaffenen Gewerbeflächen nur die Gewinninteressen des Konzern eine Rolle spielen und die Interessen der Stadt Erlangen übergangen und nicht berücksichtigt werden. Statt innovativer Betriebe ein Möbelhaus auf der grünen Wiese. Auszuschließen wäre dies nicht.

Die vorgesehene Umwandlung in ein Gewerbegebiet kommt deshalb für uns nur in Frage, wenn eine entsprechende Gegenleistung erbracht wird oder die Stadt die Entwicklung und Vermarktung des Gebietes selber entscheiden kann.

Wir sollten uns ein Beispiel an der Stadt Nürnberg nehmen. Diese weigert sich, ein Grundstück der Deutschen Bahn planungsrechtlich zu entwickeln, da die Bundesbahn das Ausbesserungswerk in Nürnberg schließen will.

Mittelfristig ist der Ausbau und die Erweiterung des Kraftwerkes der Erlanger Stadtwerke AG nötig. Auf dem jetzigen Gelände ist dies nicht möglich. Hier bietet sich das Gelände des Großkraftwerkes Franken II an. Es wäre daher sinnvoll, wenn die Stadt Erlangen bzw. die Erlanger Stadtwerke AG einen Teil des betreffenden Gebietes erhält, damit die Erlanger Stadtwerke AG später die Möglichkeit hat, dort ein eigenes Kraftwerk zu errichten.

Sollte der e. on. Konzern auf diesen Vorschlag nicht eingehen, sollte das gesamte Gebiet als Entwicklungsgebiet ausgewiesen werden. Dies hätte den Vorteil, daß dann als Grundstückswert der derzeitige Grundstückswert und nicht der Grundstückswert nach Umwandlung zu einem Gewerbegebiet zugrunde zu legen ist. Außerdem hätte dann die Stadt Einfluß auf  die Entwicklung und Vermarktung des Gebietes.

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