Der Bayerische Städtetag hat sich intensiv mit der Entgegennahme von Spenden, Sponsoring und ähnlichen Zuwendungen durch den Oberbürgermeister oder anderen Bediensteten der Stadt befasst. Zwischenzeitlich liegt hierzu eine ausführliche Handlungsempfehlung vor. Diese Empfehlungen will die Grüne Liste in Erlangen schnellstmöglich umzusetzen ..
Stadtratsantrag
Der Bayerische Städtetag hat sich intensiv mit der Entgegennahme von Spenden, Sponsoring und ähnlichen Zuwendungen durch den Oberbürgermeister oder anderen Bediensteten der Stadt befasst, die der Stadt zu Gute kommen oder an Dritte vermittelt werden sollen. Zwischenzeitlich liegt hierzu eine ausführliche Handlungsempfehlung des Bayerischen Innenministeriums vor. Aus unserer Sicht ist es erforderlich, die dortigen Empfehlungen in Erlangen schnellstmöglich umzusetzen. Dadurch kann von vornherein jeder Korruptionsverdacht ausgeräumt werden.
Wir beantragen daher,
die Empfehlungen des Bayerischen Innenministers wie folgt für die Stadt Erlangen umzusetzen:
Unentgeltliche Zuwendungen Dritter an die Stadt für die Stadt selber bzw. zur Vermittlung an Dritte werden erst dann endgültig angenommen, wenn bei einer Summe bis 1.000 € pro Einzelfall der HFPA und bei einer Summe von über 1.000 € der Stadtrat deren Annahme beschlossen hat. Die Entscheidungen des HFPA und des Stadtrats sind grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu treffen. Hierauf sind die Zuwender von Anfang an hinzuweisen.
Alle Zuwendungsangebote werden schriftlich dokumentiert und dem Kämmerer unverzüglich angezeigt. Der Zweck, Umfang und die Art des Zuwendungsangebots sowie der Zuwendungsgeber und die Begünstigten sind in einer Spendenliste aufzunehmen, die mindestens jährlich veröffentlicht wird.
Maßstab für die Annahme einer Zuwendung muss sein, dass für einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entsteht, die Stadt ließe sich durch die Zuwendungen bei der Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Lässt sich im Einzelfall hier ein hinreichender Verdacht der Beeinflussung nicht plausibel ausräumen, ist die Zuwendung nicht anzunehmen.
Die Annahme bzw. Ablehnung der Zuwendung ist in der Spendenliste zu vermerken.
Die Spendenliste ist mindestens einmal jährlich dem Rechnungsprüfungsamt zur Kontrolle vor zu legen.