Familie Dana: Ausländeramt der Stadt Erlangen lehnt Altfallregelung ab

Nachdem das Ausländeramt der Stadt Erlangen angekündigt hat, den Antrag der Familie Dana auf Aufenthaltsbefugnis negativ zu bescheiden, droht nun der Familie im Januar die Abschiebung. Die Duldung von Frau Dana und ihrer Kinder läuft am 19. Januar 2000 ab.

Der Ehemann/Vater der Familie war bereits im Oktober in die Türkei abgeschoben worden. In einem Brief aus der Türkei schildert Mustafa Dana seine Erfahrungen mit den deutschen und türkischen Behörden.

Der Anwalt der Familie hatte einen Antrag auf Aufenthaltsbefugnis gemäß §30 Abs. 3+4 des Ausländergesetzes und einen Antrag auf Aufenthalt im Rahmen der im November von der Innenministerkonferenz beschlossenen Altfallregelung eingereicht. In einem Schreiben an den Anwalt kündigte die Stadt an, beide Anträge negativ zu bescheiden.

Der UnterstützerInnenkreis für die Familie äußert sein Unverständnis über diese Entscheidung, da die Familie seiner Ansicht nach alle Integrationsbedingungen, z.B. ausreichend Wohnraum und finanzielle Unabhängigkeit erfüllt. Die zwei jüngsten Kinder, in Deutschland geboren, sind schulpflichtig, eine weitere Tochter absolviert eine Ausbidlung. Alle Kinder sprechen besser deutsch als türkisch.

Zur Unterstützung der Familie werden derzeit in Erlangen Unterschriften gesammelt. Zu Weihnachten wird der Text mit der Überschrift „Familie Dana muß bleiben“ als Anzeige in der Lokalzeitung erscheinen. ErstunterzeichnerInnen dieses Aufrufs sind u.a. und Stadträte und Stadträtinnen, die Vertreterversammlung der IG-Metall und weitere prominente Einzelpersonen.

Die Familie wird zudem den Petitionsausschuß des bayerischen Landtags anrufen.

Auf Anfrage lassen wir Ihnen gerne eine ausführliche Stellungnahme des UnterstützerInnenkreises zur ablehnenden Haltung des Ausländeramtes zukommen.

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