Auf Antrag von CSU, SPD, GRÜNE/Grüne Liste, FWG, Klimaliste und Erlanger Linke soll auf Volksfesten keine Vergewaltigung mehr besungen werden
Kein »Donaulied« mehr in Montabaur, auch in Passau soll das umstrittene Lied, welches die Vergewaltigung eines Mädchens beschreibt, in den Bierzelten verstummen. Das sind die ersten Erfolge von Online-Petitionen gegen Sexismus auf Volksfesten.
Nun ist Erlangen an der Reihe: Auf Initiative der grünen Fraktion beantragen 42 Stadträt*innen, dass auf das Spielen des Donaulieds in allen Versionen und Fassungen grundsätzlich verzichtet wird. »Zusätzlich soll darauf geachtet werden, dass alle Lieder, deren Text die Verherrlichung von Gewalt oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beinhaltet, auf Volksfesten nicht gespielt werden«, heißt es weiter im gemeinsamen Antrag von CSU, SPD, GRÜNE/Grüne Liste, Erlanger Linke, FWG und Klimaliste. So soll es auch in den jeweiligen Musikverträgen auf den Kirchweihen und ähnlichen Veranstaltungen festgeschrieben werden. Dieser Antrag wurde nun in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses am 16.06.21 angenommen.
»Das Donaulied normalisiert und verherrlicht sexualisierte Gewalt«, sagt Carla Ober, grüne Sprecherin für Gleichstellung und Queerpolitik. Zwar gibt es inzwischen viele Varianten, beispielsweise wurde bei Mickie Krause die Vergewaltigung zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr umgeschrieben. »Doch auch jegliche Textveränderungen ändern nichts an dem Wesenscharakter des Donaulieds und der Assoziation mit der Vergewaltigungstextstelle«, betont Andrea Winner, grüne Sprecherin für Soziales. Das Donaulied lässt sich nicht von diesem Textverständnis trennen.
Unabhängig von der tatsächlich gespielten Textversion wird von vielen Feiernden die Vergewaltigungsversion mitgegrölt. Es geht dabei nicht nur ums Donaulied – zum Schluss des gemeinsamen Antrags steht: »Sexismus und Gewaltverherrlichungen haben in Erlangen keinen Platz«.
Dieser Antrag wurde inzwischen in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses am 16.06.21 angenommen
Vorlage und Ausführungen der Verwaltung dazu