Digitale Werbeanlagen – Begrenzung der Standorte

Wir beantragen:
• In der Stadt Erlangen werden keine weiteren digitalen Werbeanlagen genehmigt.
• Der bereits genehmigte Standort an der Werner-von-Siemens-Straße wird aufgrund des dort sich ereigneten schweren Radunfalles überprüft.
• Das zugesagte Gespräch mit der Fa. Ströer wird noch in diesem Jahr durchgeführt.

Begründung:

Aus der Genehmigung von drei digitalen Werbeanlagen wurde abgeleitet, dass weitere Anlagen ohne Beteiligung des Stadtrates bzw. des Bau- und Werkausschusses genehmigungsfähig seien. Die Anlagen haben jedoch jede für sich genommen und in ihrer Summe erhebliche ökologische Auswirkungen durch Energieverbrauch und Lichtverschmutzung und beeinträchtigen das Stadtbild negativ.
Aus diesem Grund ist eine Begrenzung in Hinblick auf die Genehmigungsverfahren und aus ökologischen und stadtgestalterischen Gründen erforderlich.
Der den Genehmigungen zu Grunde liegende Stadtratsbeschluss vom 17.04.2018 forderte die Verwaltung lediglich auf, geeignete Standorte für digitale Werbeanlagen zu finden. Er kann nicht als Berechtigung verstanden werden, Anlagen in beliebiger Anzahl zu genehmigen.

Kerstin Heuer (Sprecherin für Bildung und Bauen)
Dr. Birgit Marenbach (Fraktionsvorsitzende)    

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