Änderungen beim Arbeitslosengeld II

Ab 1.04.2006 traten die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen beim Arbeitslosengeld II. in Kraft. Für Jugendliche unter 25, die zu Hause wohnen, wird der Regelsatz auf 80 % gekürzt. Außerdem dürfen sie nur noch mit vorheriger Genehmigung des Fallmanagers von zu Hause ausziehen. Die Verschärfungen sind unverantwortlich.

Stadtratsantrag

Ab 1.04.2006 traten die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen beim Arbeitslosengeld II. in Kraft. Für Jugendliche unter 25, die zu Hause wohnen, wird der Regelsatz auf 80 % gekürzt. Außerdem dürfen sie nur noch mit vorheriger Genehmigung des Fallmanagers von zu Hause ausziehen. Die Verschärfungen sind unverantwortlich. Der eigene Leistungsanspruch für Jugendliche war ein wichtiger Schritt in Richtung Grundsicherung und ermöglichte Jugendlichen auf eigenen Füßen zu stehen, sich eigenständig für Ausbildung und Arbeitsplatz einzusetzen. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass auch junge Menschen selbst darüber entscheiden dürfen, wo und mit wem sie zusammen leben wollen.

Das neue Gesetz gibt der Behörde einen breiten Ermessungsspielraum bezüglich der Frage, ob den jungen Menschen der Auszug aus der elterlichen Wohnung genehmigt wird. Aus den vorstehend dargelegten Gründen soll dieser Ermessungsspielraum in Erlangen großzügig und weit ausgelegt werden.

Wir beantragen daher,

mitzuteilen, wie viele junge Menschen von der gesetzlichen Neuregelung betroffen sind, d. h. bei wie vielen jungen Menschen das Arbeitslosengeld II. auf 80 % gekürzt wurde, und bei wie vielen jungen Menschen die Erlaubnis zu einem Auszug aus der elterlichen Wohnung erteilt bzw. nicht erteilt wurde.

Weiterhin beantragen wir,

mitzuteilen, nach welchen Kriterien in Erlangen entsprochen wird, ob bei den betroffenen jungen Menschen die Genehmigung für einen Auszug aus der elterlichen Wohnung erteilt wird oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Winkler

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