Bürgerbeteiligung Ausbau Frankenschnellweg

Vertreter der Stadt Nürnberg haben zugeben, dass es auch außerhalb des Ausbaubereichs und sogar auf Fürther und Erlanger Stadtgebiet zu Mehrbelastungen der AnwohnerInnen bei Lärm- und Abgasimmissionen kommen wird. Die GL will auch eine Beteiligung von Betroffenen auf dem Erlanger Stadtgebiet durchsetzen …

Stadtratsantrag:

Zunahme der Lärm- und Abgasimmissionen im Stadtgebiet Erlangen nach dem geplanten Ausbau des Frankenschnellweges in Nürnberg

Wir stellen wir folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet baldmöglichst über die Ergebnisse des Erörterungstermines im Planfeststellungsverfahren zum geplanten kreuzungsfreien Ausbau der Kreisstraße N 4 (Frankenschnellweg) in Nürnberg und geht dabei auf folgende Fragen ein:

1. Welche Bereiche auf Erlanger Stadtgebiet sind von der unzulässigen, den Grenzwert überschreitenden Lärmzunahme betroffen?

2. Wie viele AnwohnerInnen sind davon betroffen?

3. Welche Stellungnahme hat die Stadt Erlangen zum Erörterungstermin abgegeben?

4. Welche Kritikpunkte wurden an der Verkehrsprognose vorgebracht?

5. In welchen Punkten muss die Verkehrsprognose nachgebessert werden?

6. Wie wird sich der Kreis der Betroffenen durch die unzulässigen den Grenzwert

überschreitenden Lärmzunahmen ändern?

7. Für wann ist die Planauslegung in Erlangen vorgesehen?

8. Werden die Erlanger BürgerInnen auch Gelegenheit bekommen sich grundsätzlich zu diesem Projekt zu äußern, und wird sich die Verwaltung dafür einsetzen?

9. Wie hoch werden die Fahrgastverluste bei der S-Bahn ausfallen?

Begründung:

Beim Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zum kreuzungsfreien Ausbau der Kreisstraße N 4 (Frankenschnellweg) vom 16. bis 18.04.2012 in Nürnberg mussten die Vertreter der Stadt Nürnberg zugeben, dass es auch außerhalb des Ausbaubereichs und sogar auf Fürther und Erlanger Stadtgebiet zu Mehrbelastungen der AnwohnerInnen bei Lärm- und Abgasimmissionen kommen wird. Offensichtlich kommt es dabei auch zu nicht zulässigen Grenzwertüberschreitungen. Kritiker sehen darin einen eklatanten Verfahrensfehler, weil die Planunterlagen in Fürth und Erlangen nicht ausgelegt wurden und die betroffenen BürgerInnen keine Gelegenheit hatten ihre Einwände zu diesen Planungen geltend zu machen.

Zudem existieren offensichtlich erhebliche Zweifel an der Plausibilität der Verkehrsprognosen. So reichte im ursprünglichen Gutachten der Prognosehorizont nur bis 2015, wobei bis dahin eine kontinuierliche Verkehrszunahme zu Grunde gelegt wurde. Für die ausgelegten Planungsunterlagen hat die Stadt Nürnberg die im ursprünglichen Gutachten für das Jahr 2015 erwarteten Verkehrszahlen dann plötzlich ohne weitere Zuwächse für das Jahr 2020 unterstellt. Kritiker des Projekts fordern ein neues Verkehrsgutachten mit einem Prognosehorizont bis 2025. Lärm- und Abgasimmissionen nehmen direkt mit der Verkehrsmenge zu. Wenn der Verkehr nach dem Ausbau deutlich stärker zunimmt als die Stadt Nürnberg in Ihren Prognosen annimmt, würde sich aber auch die Belastung auf Erlanger Stadtgebiet erhöhen.

Darüber hinaus räumte die Stadt Nürnberg bei der Erörterung ein, dass nach dem

Ausbau des Frankenschnellweges die parallel verlaufende U-Bahn und S-Bahn 3 bis 4 Prozent Fahrgäste verlieren wird.

Wir sind der Meinung, dass die Betroffenen auf Fürther und Erlanger Stadtgebieten ernst genommen werden müssen, und einen umfassenden Anspruch auf Beteiligung im ganzen Verfahren haben.

Harald Bußmann

 

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