Trotz der gesetzlich garantierten Lernmittelfreiheit wurde das Gesetz zur „Eigenbeteiligung an der Lernmittelfreiheit“ erlassen. Eine Formulierung, die zu denken gibt: Sind denn nun Lernmittel frei oder nicht?
Antrag
Trotz der gesetzlich garantierten Lernmittelfreiheit wurde das Gesetz zur „Eigenbeteili-gung an der Lernmittelfreiheit“ erlassen. Eine Formulierung, die zu denken gibt: Sind denn nun Lernmittel frei oder nicht?
Auch ohne dieses Gesetz müssen Eltern von schulpflichtigen Kindern viel Geld, das direkt und indirekt in Zusammenhang mit dem Schulbesuch steht, ausgeben.
Seit langem müssen Atlanten und einige andere Bücher selbst gekauft werden, muss Ko-pier- und Projektgeld, müssen Beiträge für Theaterbesuche, Klassenfahrten und Schulland-heimaufenthalte aufgebracht werden. Auch der ganz normale Schulbetrieb verursacht oft hohe Kosten für Hefte, Malblöcke, Stifte, Füllfederhalter und einiges andere mehr.
Eine Politik, die Familien fördern und in Bildung investieren will, kann sich dieses Geld nicht von den ohnehin schon stark belasteten Eltern holen.
Auch dem Ziel des Bürokratieabbaues steht die Erhebung des Büchergeldes entgegen.
„Auch wenn die Schulen in einem ersten Schritt das Einsammeln übernehmen, kommt auf die Kommunen eine undankbare und aufwendige Aufgabe zu. Sie müssen Anträge auf Befreiung prüfen und verbescheiden, das Büchergeld notfalls mit Mahnung und Vollstreckung beitreiben und dabei auch noch die Vollstreckungshindernisse überprüfen.“, heißt es in einer Stellungnahme des Bayerischen Städtetages, in der weiter ausgeführt wird: „Das Kultusministerium rechnet mit 300 000 Befreiungsanträgen pro Jahr. Vielfach werden sich die Kommunen auch noch mit Widerspruchsverfahren und Vollstreckung herumschlagen dürfen (… ). Die Kosten für den entstehenden Verwaltungsaufwand werden vielfach höher liegen als das Büchergeld.“
Die Stadt Erlangen sollte deshalb ein Zeichen setzen und wie viele andere Städte und Ge-meinden – zuletzt der Kreistag Erlangen-Höchstadt – folgende Resolution beschließen:
Die Stadt Erlangen fordert die bayerische Landesregierung und den Bayerischen Landtag nachdrücklich auf, das Gesetz über das so genannte Büchergeld wieder abzuschaffen.