Dringlichkeitsantrag zum Stadtrat am 15.12.22:
Nach Auskunft von Herrn Weber sollen zum o.g. Vorhaben in Kürze Baugenehmigungen erteilt werden, für die nicht unerhebliche Ausnahmen und Befreiungen vom rechtsgültigen Bebauungsplan erforderlich sind. Aufgrund der genannten Kürze erachten wir das Thema für dringlich.
Wir beantragen daher einen Kurzbericht im Stadtrat am 15.12.2022 und einen ausführlichen Bericht im nächsten BWA am 10.01.23:
• Wie ist der Sachstand / Verfahrensstand der Objektplanung und des Genehmigungsverfahrens?
• In welchem Umfang sind voraussichtlich Ausnahmen und Befreiungen vom rechtsgültigen Bebauungsplan erforderlich?
• Wie sind diese Ausnahmen und Befreiungen zu werten hinsichtlich Folgewirkung (Schaffung von Präzedenzfällen) und hinsichtlich Gleichbehandlung (bisherige Verwaltungspraxis bei ähnlichen Fällen)?
• Wie ist die Einschätzung von Bauaufsichtsamt und Amt für Stadtplanung und Mobilität? • Seit wann ist der Verwaltung und der Referatsleitung bekannt, in welchem Umfang hier welche Ausnahmen und Befreiungen erforderlich sind?
Ebenso bitten wir um die Zusage, dass bis zum nächsten BWA am 10.01.2023 keine Genehmigungen erfolgen, für die Ausnahmen und/oder Befreiungen erforderlich wären.
Kerstin Heuer (Sprecherin für Planen und Bauen)
Dr. Birgit Marenbach (Fraktionsvorsitzende)