Bebauungsplan 380 Max-Planck-Institut

In der nächsten Sitzung des Umwelt-Verkehrs- und Planungsausschuss und des Stadtrates soll die Bebauung Max-Planck-Institut in der Naturfläche Röthelheimbad beschlossen werden. Für die Grüne Liste sind noch viele Fragen offen …

Dringlichkeitsantrag zum UVPA an 15.03.2011:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bitte beantworten Sie folgende Fragen in der UVPA-Sitzung am 15.03.2011:

1) Im Flächennutzungsplan existiert eine als Sonderbaufläche Universität ausgewiesene unbebaute Fläche am südlichen Ende des Universitäts-Südgeländes (Kurt-Schumacher-Str./Ecke Südspange).

a) Welche konkrete Verwendung (Art und Umfang der Bebauung) hat die Universität Erlangen für diese Fläche?

b) Wann genau soll dort mit einer Bebauung begonnen werden?

c) Ist dieses Gelände grundsätzlich für den Bau des MPI geeignet?

2) Trifft es zu, dass durch bauliche Maßnahmen die (weitgehende) Erschütterungsfreiheit eines Gebäudes auch in der Nähe einer befahrenen Straße erzielt werden kann? Welche Voraussetzungen müssen dafür

erfüllt sein?

3) Trifft es zu, dass der Freistaat Bayern eine zusätzliche Abgabe entrichten muss, wenn er die Vorbehaltsfläche vor dem Jahr 2019 in Anspruch nimmt? Wenn ja, wie hoch ist diese Abgabe?

4) Bestehen rechtliche Hindernisse, unter entsprechender Abänderung des FNP dem Freistaat Bayern ein bislang als Grünfläche ausgewiesenes Gelände von ca. 1,5 ha entlang der Hartmannstraße im Tausch gegen einen entsprechenden Anteil der bisherigen universitären Vorbehaltsfläche anzubieten? Ggf. worin bestehen diese Hindernisse und wie ließen sich diese beheben?

5) Welche Pläne gibt es zur Erschließung des Bebauungsplangebiets mit dem ÖPNV?

6) Wurden für die zur Zeit bekannten Bauvorhaben eine ergebnisoffene Alternativenprüfung durchgeführt?

a) Welche Flächen wurden als Alternative geprüft, und was war jeweils das Ergebnis der Bewertung?

b) Welche Kriterien musste eine Fläche erfüllen, um in die Alternativenprüfung aufgenommen zu werden?

7) Welche größeren naturnahen und ganzjährig betretbaren Freiflächen stehen den Bürgern in den Stadtteilen östlich der Nürnberger Straße und südlich der Drausnickstraße zur Verfügung ?

8)

a) Wurden Bauinteressenten über den bisherigen Bearbeitungsstand des Bebauungsplanes informiert?

b) Wurde gegenüber Bauinteressenten oder anderen Dritten eine Einschätzung der Erfolgsaussichten der Einwendungen geäußert? Wenn ja: Wie lautete diese, und wann war das?

c) Wurde gegenüber Bauinteressenten oder anderen Dritten ein bestimmter Termin für den endgültigen Beschluss über den BbPlan 380 in Aussicht gestellt?

d) Wenn a-c Nein: Wie erklärt sich die Verwaltung, dass das Max-Planck-Institut bereits letztes Jahr in Ausschreibungen den Termin „Planungsbeginn Februar 2011“ nennt und also offensichtlich mit einer positiven Entscheidung zu diesem Termin rechnete?


9) Gibt es eine Legaldefinition des Begriffes „universitätsnah“?

 

Harald Bußmann

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