Auswirkungen von Ampeln mit Druckknöpfen

Ampeln mit Druckknöpfen stellen für den Radverkehr eine Qualitätseinbuße dar. Die Grüne Liste will mit einem Antrag die Auswirkungen auf den Radverkehr minimieren ….

Ampel mit Druckknopf

Antrag zu TOP 27 des UVPA (Umwelt-, Verkehrs- un Planungsausschuss) am 24.7.07:

„Anfrage des Herrn Stadtrat Bußmann aus der Sitzung des UVPA am 13.03.2007: Übersendung einer Liste, in der alle Lichtsignalanlagen aufgeführt sind, an de-nen Fußgänger und Radfahrer drücken müssen“.

Unser Antrag bezieht sich auch auf die Anlage 3 des gleichnamigen TOPs vom 3.7.07 (TOP 19, Seite 47), die in den Unterlagen des kommenden UVPAs leider fehlt.

Generell möchte wir noch einmal darauf hinweisen, dass die Anforderungstaster (im folgenden AT) für den Radverkehr eine größere Qualitätseinbuße darstellen als für die FußgängerInnen. Während man bei letzteren aufgrund der geringen Geschwindigkeiten wohl kaum von einem Abbremsen vor bzw. von einer Beschleunigung nach einer Rotphase reden kann, sind diese Begriffe beim Radverkehr sehr wohl angebracht. JedeR FahrradfahrerIn wird (wie ja auch die meisten AutofahrerInnen) diese Phasen möglichst energiesparend abwickeln und vor einer roten Ampel ausrollen und nicht bis zum Schluss „Gas geben“ – evtl. wird die Ampel ja auch schon wieder vor dem Anhalten grün, man könnte also einfach „durchfahren“. Die AT zwingen jetzt aber die FahrradfahrerInnen regelrecht dazu, auch bei Rot möglichst schnell an die Ampel heranzufahren, um noch das nächste Grün zu „erwischen“ und nicht einen kompletten Durchlauf der Ampel warten zu müssen.

Ziel unseres Antrags ist es daher, die Auswirkungen der AT auf den Radverkehr zu minimieren. Dies soll in erster Linie dadurch erreicht werden, dass der Radverkehr nach Möglichkeit zusammen mit dem KFZ-Verkehr über die jeweilige Kreuzung geführt wird.

1.)

Einleitend möchte ich auf eine Regel eingehen, die bis dato wohl nicht nur mir, sondern auch weiten Teilen der Bevölkerung so nicht bekannt sein dürfte: handelt es sich bei der Signalisierung für den Überweg um eine sogenannte Kombischeibe (FußgängerInnen- und Fahrradsymbol in einem Lichtzeichen), gilt dieses Signal auch dann für den Radverkehr, wenn der Radweg nicht benutzt wird. Es kann daher zu folgender Situation kommen: einE FahrradfahrerIn benutzt aufgrund der aufgehobe-nen Benutzungspflicht des gehwegbegleitenden Radwegs erlaubter Maßen die Straße. An einer mit AT und der oben erwähnten Kombischeibe ausgestatteten Ampel dürfte diese Person nur dann zusammen mit dem KFZ-Verkehr die Kreuzung überqueren, wenn die besagte Ampel auch grün zeigt; sie müsste dazu entweder auf drückende FußgängerInnen hoffen oder absteigen, zu dem AT gehen und selbst drücken.

Dieser nur theoretisch scheinende Fall kann an immerhin sieben Ampeln auftreten:

– 119, Werner-von-Siemens- / Mozartstraße (im Verlauf der Mozartstraße)

– 132, G.-Scharowsky-Straße/Ausf. Siemens (vom Siemensgelände kommend)

– 145, Äußere Brucker / Langfeldstraße (aus der Gerhard-Hauptmann-Straße kommend)

– 154, Werner-von-Siemens- / Zeppelinstraße (im Verlauf von Zeppelin- und Sieboldstraße)

– 157, Henke- / Fahrstraße (von der Sieboldstraße kommend)

– 176, Äußere Brucker Straße / Am Ehrenfriedhof (aus Am Ehrenfriedhof kom-mend)

– 307, Lange Zeile / Sieglitzhofer Straße (im Verlauf der Sieglitzhofer Straße)

Nicht eindeutig erscheint uns die Situation an der Ampel 168, Hartmann- / Luitpold-straße: hier hat man, aus der Hartmannstraße kommend, die besagte Kombischeibe auf der linken Seite. Ein Schild zwischen Luitpold- und Artilleriestraße leitet den Radverkehr in Richtung Innenstadt auch im „Zick-Zack“ zuerst über die Hartmann- und dann mittels einer Furt mit AT über die Luitpoldstraße, zwingend ist diese Führung aber aufgrund der aufgehobenen Benutzungspflicht nicht (mehr).

In Bezug auf diese Ampeln stellen wir folgenden Antrag:

Die Kombischeiben werden kurzfristig durch ein reines FußgängerInnensymbol aus-getauscht, um den FahrradfahrerInnen ein ungehindertes und StVO-konformes Ü-berqueren der jeweiligen Kreuzung auch zusammen mit dem KFZ-Verkehr zu ermöglichen.

2.)

Bekanntermaßen stellen Kreuzungen und Einmündungen eine große Gefahrenquelle für einen gehwegbegleitenden Radweg benutzende FahrradfahrerInnen dar. Dieser Gefahrenquelle kann begegnet werden, indem der Radverkehr spätestens kurz vor der Kreuzung durch Absenkung und/oder Markierung an den KFZ-Verkehr „herange-führt“ wird, wie das z.B. an der Kreuzung Gebbert-/Luitpoldstraße (Nr. 143) umge-setzt wurde. Dass dafür aber nicht immer gleich aufwändige Umbauten notwendig sind, zeigt die Kreuzung Günther-Scharowsky-/Felix-Klein-Straße (Nr. 177): hier wird dem aus Westen kommenden Radverkehr die Möglichkeit gegeben, an einer Absen-kung einige Meter vor der Ampel auf die Straße zu wechseln, sich vor dem KFZ-Verkehr aufzustellen und dann bei grün mit diesem die Kreuzung zu überqueren. Wem dieser Weg zu unsicher ist, kann auch wie bisher „oben“ bleiben und die Kreu-zung auf dem Übergang überqueren – muss dann allerdings den AT benutzen und im Fall des Linksabbiegens ein zweites Mal auf Grün warten. (Nur am Rande sei erwähnt, dass der Radweg in diesem Bereich auch nicht mehr der Benutzungspflicht unterliegt – diese Markierung kommt somit sowohl den auf der Straße als auch den auf dem sogenannten „sonstigen Radweg“ fahrenden FahrradfahrerInnen zugute.)

Dementsprechend stellen wir folgenden Antrag:

Die mit einem AT versehenen Kreuzungen werden durch Umbau bzw. Markierungen so umgestaltet, dass der Radverkehr die jeweilige Kreuzung zusammen mit dem KFZ-Verkehr überqueren kann. Dazu ist von der Verwaltung aufzuzeigen, in welchen Fällen kurzfristig eine Verbesserung im Sinne dieses Antrages mit Markierungen möglich ist und in welchen Fällen ein Umbau notwendig erscheint; es wird darge-stellt, ob und wenn ja welche Pläne für die jeweilige Kreuzung „in der Schublade liegen“ und wann eine Umsetzung vorgesehen ist.

Dieser Antrag bezieht sich insbesondere auf folgende Kreuzungen:

– alle unter 1.) aufgelisteten Kreuzungen

Hier kann zwar die jeweilige Kreuzung aufgrund der aufgehobenen Benut-zungspflicht auch heute schon zusammen mit dem KFZ-Verkehr überquert werden; viele AutofahrerInnen kennen aber die schlecht bis gar nicht kommunizierten Änderungen der StVO von 1997 nicht und sind der Ansicht, dass der parallel verlaufende „sonstige Radweg“ bzw. der Gehweg mit „Radverkehr frei“ zu benutzen sei – nicht selten äußert sich dieser Irrtum dann in Hupen, Be-schimpfen oder gar in Bedrängen. Zumindest eine Markierung wie unter 1.) beschrieben würde diese Missverständnisse weniger häufig auftreten lassen.)

– 112, Gebbert- / Breslauer Straße

Die (südliche) Furt mit AT stellt für BenutzerInnen des Radwegs von Norden her die kürzeste Verbindung nach links in die Breslauer Straße dar. Ein Wech-sel auf die Linksabbiegerspur ist aufgrund der aufgehobenen Benutzungspflicht zulässig, erscheint aber aufgrund der im ersten Spiegelstrich geschil-derten Umstände mindestens als gewagt.

– 113, Hammerbacher- / Freyeslebenstraße

Die (südliche) Furt mit AT stellt für FahrradfahrerInnen aus der Freyesle-benstraße die einzige Möglichkeit dar, die Hammerbacherstraße an dieser Stelle zu überqueren, um dann den Radweg auf der östlichen Seite zu benutzen und im folgenden z.B. den Radweg an der B4 oder auf der östlichen Seite der Gebbertstraße zu benutzen.

– 134, Paul-Gossen-Straße / Siemens Parkplatz

Die (westliche) Furt mit AT stellt für FahrradfahrerInnen von Osten her die einzige Möglichkeit dar, nach links auf den Siemens Parkplatz zu kommen. Für solche Fälle gibt es Beispiele aus anderen Städten, die den Radverkehr mit-tels Vorsignal für den KFZ-Verkehr und Schleuse sicher bei Rot auf die Links-abbiegerspur führen und diesen dann mit dem KFZ-Verkehr links abbiegen lassen.

– 157, Henke- / Fahrstraße

Bei dem Radweg in der Fahrstraße zwischen Henke- und Südl. Stadtmauer-straße handelt es sich um einen Zweirichtungsradweg mit Benutzungspflicht. Angesichts der örtlichen Gegebenheiten (Eingang Uni-Institut, Eingang Pausenhof und Mensa des CEGs, Lage am Rand der innerstädtischen Tempo-30-Zone) hielten wir die Ausweitung der Tempo-30-Zone bis zur Henkestraße und die (dann geschwindigkeitsmindernde) Aufhebung der Benutzungspflicht für sinnvoll. In jedem Fall sollte die Benutzungspflicht in Richtung Süden aufge-hoben werden, um die nicht ungefährliche Querung der Fahrstraße im Bereich der Kreuzung zu vermeiden. Auch wer bis zur Sieboldstraße fahren möchte, könnte sich einen erneuten Wechsel der Fahrbahnseite spätestens auf Höhe der Hoffmannstraße ersparen.

– 169, Hartmann- / Henkestraße

Die Führung des Radverkehrs im Verlauf der Henkestraße kann als vorbildlich bezeichnet werden, die Führung zu der Kreuzung hin könnte verbessert wer-den. So müssen die FahrradfahrerInnen die südliche Furt mit AT benutzen, im Fall des Fahrtwunsches nach Norden muss in einer zweiten Phase die Hen-kestraße überquert werden („indirektes Linksabbiegen“), um dann – aufgrund der aufgehobenen Benutzungspflicht entlang der Hartmannstraße in Richtung Norden – eh wieder auf der Straße fahren zu dürfen. Hier sollte die Linksab-biegespur aus Westen kommend um einen Radstreifen ergänzt werden.

– 182, Felix-Klein-Straße/Am Brucker Bahnhof (Bestand)

Der Radverkehr aus Süden wird mittels eines „sonstigen Radwegs“ extra kurz vor der Ampel von der Straße weg zu der Furt mit AT geführt. Es sollte durch einen Aufstellbereich deutlich gemacht werden, dass die Kreuzung auch zu-sammen mit dem KFZ-Verkehr überquert werden kann.

– 203, Drausnick- / Sieglitzhofer Straße

Der Radverkehr im Verlauf der Kurt-Schumacher- und der Sieglitzhofer Straße ist aufgrund der Benutzungspflicht an der Kreuzung gezwungen, jeweils nach rechts zu verschwenken, um dann die Drausnickstraße an den Furten mit AT zu überqueren. Angesichts vorhandener Absenkungen besteht aber heute schon die theoretische Möglichkeit, ohne Verschwenk die Kreuzung zu überqueren – diese Möglichkeit müsste nur entsprechend markiert, die Kombischeiben dann natürlich auch entsprechend 1.) ersetzt werden.

3.)

Die Ampel 178, Äußere Brucker-/Michael-Vogel-Straße wird in den Unterlagen zwar als „Bestand“ geführt, die Situation hat sich aber auch dort durch die Busbeschleuni-gung verändert. Diese Ampel bzw. die dort notwendigen Wartezeiten waren bekanntermaßen bereits einmal Thema im UVPA aufgrund einer BürgerInnenversammlung. Diese Diskussion führte zu punktuellen Verbesserungen, die seit der Busbeschleunigung aber mehr als aufgehoben zu sein scheinen. Im morgendlichen Berufsverkehr bilden sich daher regelrechte Pulks aus bis zu 50 FahrradfahrerInnen, die aufgrund der engen Furt Probleme haben, diese in einer Grünphase zu überqueren.

Wir stellen daher folgenden Antrag:

Kurzfristig werden die Wartezeiten für den Radverkehr verkürzt, mittel- bis langsfristig der Übergang verbreitert.

 

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