Ausweitung der Ortsbeiräte auf das gesamte Stadtgebiet

Ziel dieses Antrags ist es, das Modell der Ortsbeiräte auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten …

Antrag zur ÄR-Sitzung am 14.4.:

Ausweitung der Ortsbeiräte auf das gesamte Stadtgebiet

Zur Vorberatung im Ältestenrat am 14.4., letztendlich aber zur konstituierenden Sitzung des Stadtrats am 2.5.08 stellen wir den

Antrag,

die "Satzung der Stadt Erlangen über Ortsbeiräte" folgendermaßen zu ändern:

  1. § 1 "Ortsbeirat" erhält die Formulierung "In jedem Stadtbezirk gemäß Art. 60 GO (eingerichtet durch Stadtratsbeschluss vom 27.3.96) wird ein Ortsbeirat gebildet. Davon abweichend und in Erfüllung der Übereinkünfte vom 19.5.1972, die mit den anlässlich der Gebietsreform am 1.7.1972 in die Stadt Erlangen eingegliederten Gemeinden abgeschlossen worden sind, wird in den Ortsteilen Frauenaurach, Hüttendorf und Kriegenbrunn je ein Ortsbeirat, für die Ortsteile Kosbach, Häusling und Steudach ein Ortsbeirat gebildet."
  2. § 3 "Zusammensetzung"
    • Absatz 1 erhält die Formulierung "Der Ortsbeirat besteht in Ortsteilen bis zu 1000 Einwohnern aus 5, in Ortsteilen bis zu 7000 Einwohnern aus 7 und in Ortsteilen über 7000 Einwohnern aus 9 Mitgliedern. Die Mitglieder müssen in dem jeweiligen Ortsteil grundsätzlich ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben."
    • Absatz 2 erhält die Formulierung "Die Mitglieder des Ortsbeirats werden durch den Stadtrat nach den Vorschlägen der ihn bildenden Fraktionen und Gruppen berufen. Jede Fraktion oder Gruppe hat so viele Personen und Ersatzleute vorzuschlagen, wie ihr nach dem Verhältnis ihrer Stärke im Ortsteil bei der jeweils vorausgegangenen Stadtratswahl an Sitzen zustehen würde. Fraktionen oder Gruppen können sich zur Benennung gemeinsamer Vorschläge für die Ortsbeiräte zusammenschließen. Haben Fraktionen wegen gleicher Teilungszahl das gleiche Vorschlagsrecht, so entscheidet das Los."
  3. § 5 "Ehrenamt, Entschädigung", Absatz 3 über die Entschädigung der Ortsbeiratsvorsitzenden wird zweckmäßig dem § 1 angepasst und entsprechend erweitert.

Ergänzend stellen wir den Antrag, dass bis zu den nächsten Kommunalwahlen ein Verfahren entwickelt wird, wie die zunehmende Zahl an Briefwahlstimmen bei der Besetzung der Ortsbeiräte berücksichtigt werden kann.

Begründung:
Ziel dieses Antrags ist es, das Modell der Ortsbeiräte auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Verwaltungsvorlage zur Stadtratssitzung am 23.5.07 zur "Fortführung der Ortsbeiräte bis zum Jahr 2014". Hier werden die Ortsbeiräten "als Vertretung der Bevölkerung" bezeichnet, die "sich als unbürokratische und kompetente Einrichtungen bei den vielfältigen Ortsteilangelegenheiten […] bewährt" hätten und dass sich "viele Angelegenheiten […] direkt vor Ort erledigen [ließen] und […] dadurch die Verwaltung [entlasten]" würden. Dieser Einschätzung können wir uns uneingeschränkt anschließen. In unseren Augen gibt es keinen triftigen Grund, warum Stadtrat und Verwaltung nicht auch bei den übrigen Ortsteilen von solchen Einrichtungen profitieren sollten.

Weitere Begründung mündlich.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Bußmann 

 


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