Keine Ausweisgebühr bei ALG II oder Grundsicherung

Die GL beantragt, zukünftig EmpfängerInnen von ALG II oder Grundsicherung von der Aus­weis­ge­bühr zu befreien ….

Stadtratsantrag

Am 01.11.2010 wurde der neue Personalausweis eingeführt. Am gleichen Tag trat die neue Ge­büh­ren­ve­rord­nung in Kraft mit der Folge, dass die antragstellende Person ab 24 Jahren an­statt der bisher regulär angefallenen Gebühr i.H. von 8,00 € nunmehr 28,80 € für die Aus­stel­lung eines neuen Personalausweises entrichten muss. Gem. Mitteilung des BMI vom 06.08.2010 sieht die Gebührenregelung jedoch eine Befreiung bzw. Reduzierung bei Be­dürf­ti­gen vor. Nach Mitteilung des hiesigen Bürgeramtes wird sowohl eine Befreiung als auch eine Reduzierung dieser um mehr als 250 % gestiegenen Gebühr abgelehnt mit der Be­grün­dung, im aktuellen Regelsatz für SGB-II-EmpfängerInnen (sog. Hartz-IV) sei diese Aus­ga­be bereits berücksichtigt. Dies ist insoweit korrekt, als dass eine Pauschale i.H. von 0,25 € pro Monat im Regelbedarf enthalten ist. D.h. die/der Bedürftige muss 9 Jahre und 7 Mo­na­te für die Neubeantragung eines Personalausweis „sparen“.
Gem. § 1 Abs. 6 PAuswGebV kann daher die Gebühr ermäßigt bzw. von ihrer Erhebung ab­ge­se­hen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.

Wir beantragen,

künftig Hilfebedürftige, d.h. z.B. EmpfängerInnen von ALG II oder Grundsicherung von der Aus­weis­ge­bühr zu befreien oder diesen eine Ermäßigung von mindestens 50 % zu ge­wäh­ren.

Wolfgang Winkler

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