Die GL beantragt, zukünftig EmpfängerInnen von ALG II oder Grundsicherung von der Ausweisgebühr zu befreien ….
Stadtratsantrag
Am 01.11.2010 wurde der neue Personalausweis eingeführt. Am gleichen Tag trat die neue Gebührenverordnung in Kraft mit der Folge, dass die antragstellende Person ab 24 Jahren anstatt der bisher regulär angefallenen Gebühr i.H. von 8,00 € nunmehr 28,80 € für die Ausstellung eines neuen Personalausweises entrichten muss. Gem. Mitteilung des BMI vom 06.08.2010 sieht die Gebührenregelung jedoch eine Befreiung bzw. Reduzierung bei Bedürftigen vor. Nach Mitteilung des hiesigen Bürgeramtes wird sowohl eine Befreiung als auch eine Reduzierung dieser um mehr als 250 % gestiegenen Gebühr abgelehnt mit der Begründung, im aktuellen Regelsatz für SGB-II-EmpfängerInnen (sog. Hartz-IV) sei diese Ausgabe bereits berücksichtigt. Dies ist insoweit korrekt, als dass eine Pauschale i.H. von 0,25 € pro Monat im Regelbedarf enthalten ist. D.h. die/der Bedürftige muss 9 Jahre und 7 Monate für die Neubeantragung eines Personalausweis „sparen“.
Gem. § 1 Abs. 6 PAuswGebV kann daher die Gebühr ermäßigt bzw. von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.
Wir beantragen,
künftig Hilfebedürftige, d.h. z.B. EmpfängerInnen von ALG II oder Grundsicherung von der Ausweisgebühr zu befreien oder diesen eine Ermäßigung von mindestens 50 % zu gewähren.
Wolfgang Winkler