Willkürliche Beschränkungen bei Kundgebungen

Mit einem Antrag geht die Grüne Liste gegen die Praxis des Erlanger Ordnungsamtes vor, willkürliche Beschränkungen bei Kundgebungen/Demonstrationen zu erlassen …

Presseinformation

Die rechtsextreme Studentenverbindung „Frankonia“ warb auf ihrer Internetseite für eine Veranstaltung mit dem iranischen Generalkonsul am 30.10.2009. Der Münchner Konsul sagte jedoch kurzfristig ab. Trotzdem fand an diesem Abend eine Kundgebung statt, die sich vor allem gegen die Verankerung der Erlanger Burschenschaft in der rechtsextemen Szene richtete. Anders als in der Anmeldung vorgesehen durften sich die KundgebungsteilnehmerInnen nicht vor dem Frankonia-Anwesen in der Loewenichstraße versammeln, sondern mussten nördlich versetzt auf den gegenüberliegenden Gehsteig hinter eine Reihe parkender Autos ausweichen. Neben anderen Beschränkungen hatte diese Verlegung das Ordnungsamt veranlasst. Bei einem Verstoß gegen solche Vorgaben macht sich die Versammlungsleitung nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz strafbar.

„Nicht nachvollziehbar“ findet Wolfgang Winkler diese Auflagen. Der GL-Stadrat, von Beruf Rechtsanwalt, fährt fort: „Die hier getroffene Beschränkung ist willkürlich.“ Die Erlanger Auslegung des Versammlungsgesetzes sei verfassungswidrig, da das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit übermäßig eingeschränkt werde.

Die Grüne Liste hat einen Bericht in der nächsten Stadtratssitzung beantragt und will wissen, „ob die Stadt bereit ist, künftig wieder von der vorliegenden Auslegung des Bayerischen Versammlungsgesetz abzuweichen.“

Antrag dazu

 

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