Auflagen für Plakatierungen

Verwaltung untersagt eigenmächtig das Aufstellen von Plakatständern an zentralen Plätzen. Die GL beantragt, dass diese Auflage wieder gestrichen wird.

Stadtratsantrag

Auflagen für Plakatierungen auf mobilen Ständern

In den städtischen Bescheiden für Plakatierungen auf mobilen Dreieckständern durch Parteien bzw. Wählervereinigungen steht seit einiger Zeit auch folgende Auflage:
„1. Auf folgenden Straßen und Plätzen im Stadtgebiet Erlangen ist das Anbringen von Plakaten und Aufstellen von Plakatständern untersagt: Hugenottenplatz, Marktplatz, Bahnhofsplatz, …“
Diese Auflage sei aus „stadtgestalterischen Gründen von den beteiligten Fachdienststellen (insbesondere Referat VI und Amt 61)“ festgelegt worden. Damit werde das Ziel verfolgt, dass die zentralen Innenstadtplätze nicht überfrachtet werden, so die Auskunft der Verwaltung auf eine Anfrage der Grünen Liste.

Ein generelles Verbot von Plakatwerbung für nichtkommerzielle politische Veranstaltungen auf den zentralen Plätzen im Stadtgebiet widerspricht dem politischen Bildungsauftrag von Parteien. Dass zentrale Plätze nicht mit Plakatständern überfrachtet werden, lässt sich auch durch eine Begrenzung der zulässigen Ständer (wie vorher) erreichen.
Außerdem wurde die Auflage, dass Plakatierungen dort generell nicht zulässig sind, eigenmächtig von der Verwaltung erlassen. Als dieses Vorhaben vor einiger Zeit in einem Ausschuss des Stadtrates diskutiert wurde, sprach sich der Ausschuss gegen eine solche Festlegung aus.

Wir beantragen:
Die o.g. Auflage wird wieder aus den Bescheiden entfernt. Auch an den zentralen Plätzen werden zumindest wieder im begrenzten Umfang Plakatierungen auf mobilen Dreieckständern zugelassen.

Wolfgang Winkler

 

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