VGN: Jährliche Tarifentscheidungen, keine Vorfestlegung für 5 Jahre

Änderungsantrag: VGN-Tariferhöhung 1
Die Beschlussvorlage zur „Anhebung der VGN-Tarife 2022 für die Tarifstufe C in Erlangen“ beinhaltet neben der Tariferhöhung zum 1. Januar 2022 um 5,5 % auch eine „ab dem 1. Januar 2023 für mindestens vier Jahre vertraglich festgeschriebene und nicht aufkündbare Regelung zu einer indexbasierten Tariffortbildung“.
Bislang wurden Tariferhöhungen dem Stadtrat jährlich zur Entscheidung vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage zementiert eine Tariferhöhung des ÖPNV jedoch für 5 Jahre – also bis zum Ende der Stadtratsperiode – obwohl aus heutiger Sicht nicht absehbar ist, wie sich die finanziellen Rahmenbedingungen des ÖPNVs vor dem Hintergrund eines zunehmenden Klimabewusstseins und anstehenden Bundestags- und Landtagswahlen in dieser Zeit verändern. Gleichzeitig kann auch die kommunale Wirtschaftslage der nächsten 5 Jahre zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht valide prognostiziert werden.

Gemäß Beschlussvorlage bleibt jeder Kommune die Möglichkeit einer „räumlich differenzierten und damit ggf. auch niedrigeren Tariferhöhung, vorausgesetzt es erfolgt ein Ausgleich der Grundvertragspartner“.
Das heißt Erlangen könnte jederzeit die Tariferhöhung auszusetzen und dafür einen Ausgleich in den „VGN-Topf“ zahlen.
Der Stadtrat sollte auch in Zukunft bei grundlegenden verkehrspolitischer Entscheidungen nicht übergangen werden, sondern jährlich über das Erlanger Busangebot und die Preise neu diskutieren und entscheiden.
Wir beantragen daher:

• Der Beschluss zur VGN Tariferhöhung wird nur für ein Jahr ab dem 1. Januar 2022 getroffen.
• Tariferhöhungen für die Folgejahre müssen dem Stadtrat jährlich zur Entscheidung vorgelegt werden.

Eva Linhart (Sprecherin für Wirtschaft und Haushaltspolitik)
Tina Prietz (Sprecherin für Klimaschutz)
Marcus Bazant (Fraktionsvorsitzender)

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