Bei neueren Bauvorhaben werden nicht selten Freiflächen nahezu komplett versiegelt. Unbebaute Flächen älterer Nachbarhäuser sind dagegen oft grün und bepflanzt. Trotz Nachverdichtung müssen innerstädtische Freiflächen und Vegetation aus klimatischen, ökologischen, stadtgestalterischen Gründen und zur Sicherung der Lebensqualität erhalten bleiben.
Wir bitten daher um einen Bericht:
- Wird die Einhaltung der Freiflächengestaltungssatzung grundsätzlich bei allen Bauvorhaben eingefordert?
- Wie wird die Einhaltung nachgewiesen?
- Wie wird überprüft, ob die Realisierung der zur Genehmigung vorgelegten Planung entspricht?
- Was geschieht, wenn die Realisierung den Vorgaben der Freiflächengestaltungssatzung widerspricht?
Kerstin Heuer, Sprecherin für Planen und Bauen
Dr. Birgit Marenbach, Fraktionsvorsitzende