Grundsatzbeschluss zur PV-Pflicht auch in bestehenden Bebauungsplänen umsetzen

Wir beantragen,
• dass bei allen Bebauungsplänen, auf deren Gebiet Bauvorhaben beantragt oder in absehbarer Zukunft bekannt oder zu erwarten sind, die jeweiligen Deckblätter zeitnah um die Vorgabe einer PV-Pflicht – für die maximal mögliche Dachfläche – ergänzt werden.
• Insbesondere soll dies beim 1. Deckblatt. zum Bebauungsplan Nr. E 226 und dem 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 264 kurzfristig umgesetzt werden.

Begründung:

Als Maßnahme der Energiewende und zur Erreichung der beschlossenen Klimaziele, wurde in Erlangen ein Grundsatzbeschluss zur PV-Pflicht für alle neuen B-Pläne gefasst. Auf dem Stadtgebiet Erlangen stellen die Dächer das größte Potential für die  Energiewende dar.
Es ist daher inkonsequent, zwischen Bauvorhaben auf bestehenden und solchen im Bereich von neuen Bebauungsplänen zu unterscheiden. Daher sollten alle geeigneten Dächer maximal mit PV-Modulen ausgestattet werden, auch wenn sie im Geltungsbereich bestehender Bebauungspläne liegen. Die kurzfristige Umsetzung dieses Antrages trägt deutlich zum Erfolg der Energiewende in Erlangen bei.

Carla Ober (Sprecherin für Stadtplanung)
Kerstin Heuer (Sprecherin für Bauen)
Dr. Birgit Marenbach (Fraktionsvorsitzende)

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