Wir beantragen:
die Stadt als Gesellschafterin der GEWOBAU setzt sich dafür ein, dass die Geschäftsordnung für Aufsichtsrät*innen folgendermaßen geändert wird:
• §4 der Geschäftsordnung für Aufsichtsräte der GEWOBAU wird geändert in:
Vorsitz und stellvertretender Vorsitz des Aufsichtsrates werden von den Mitgliedern des Aufsichtsrates gewählt
• Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung sollen in geschlechtergerechter Sprache – in Abstimmung mit der Gleichstellungsstelle – überarbeitet werden
Dr. Birgit Marenbach (Fraktionsvorsitzende)