Änderung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat GEWOBAU

Wir beantragen:
die Stadt als Gesellschafterin der GEWOBAU setzt sich dafür ein, dass die Geschäftsordnung für Aufsichtsrät*innen folgendermaßen geändert wird:


    • §4 der Geschäftsordnung für Aufsichtsräte der GEWOBAU wird geändert in:
Vorsitz und stellvertretender Vorsitz des Aufsichtsrates werden von den Mitgliedern des Aufsichtsrates gewählt

    • Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung sollen in geschlechtergerechter Sprache – in Abstimmung mit der Gleichstellungsstelle – überarbeitet werden

Dr. Birgit Marenbach (Fraktionsvorsitzende)

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