Das Onlinezugangsgesetz (OZG) fordert, das Anbieten aller Verwaltungsleistungen auch elektronisch bis 2022 und das Bereitstellen von Nutzer:innenkonten sowie die Verknüpfung der Verwaltungsleistungen über Nutzer:innenkonten zum Portalverbund.
Durch die BayernID und die eID Funktion gibt es für Ämter verschiedene Möglichkeiten ihren Service für Bürger:innen digital anzubieten. Diese können für eine Erleichterung auf Seiten der Ämter sorgen und schnellere Bearbeitung von Anträgen ermöglichen. Auch können Akten und Unterlagen auf beiden Seiten so nicht mehr verloren gehen und müssen nicht mehrfach angefordert und eingereicht werden. Außerdem können Bearbeitungsstände der Antragsbearbeitung so mitgeteilt werden ohne zusätzlichen Telefon- oder Mailkontakt.
Mehrere Ämter klagen über Überlastung. Eine Prozessoptimierung durch digitale Kommunikation könnte hier ein entscheidender Beitrag zur Arbeitsentlastung sein.
Daher beantragen wir einen Bericht im HFPA, auch mit Blick auf die Berichterstattung der Erlanger Nachrichten vom 8. Dezember, über folgende Fragen:
1.1 Mit welchen Ämtern kann bereits über die Bayern ID, eID oder ähnliches kommuniziert werden?
1.2. Wie wird die Möglichkeit beworben, online Anträge einzureichen?
1.3. Gibt es eine ämterübergreifende Richtlinie zur Kommunikation über die Bayern ID, eID Funktion?
2. Welchen Zeitplan gibt es für die Umsetzung weiterer digitaler Antragsverfahren und welche Dienstleistungen werden dabei priorisiert?
3.1. Welche Anträge werden speziell im SGB2-Bereich digital ermöglicht?
3.2. Welche Anträge werden speziell im Bereich der restlichen Sozialleistungen und des Jobcenters digital ermöglicht?
3.3. Ergibt sich durch eine digitale Bearbeitung ein beschleunigtes Verfahren speziell in diesen Bereichen?
Andrea Winner, Sprecherin für Soziales
Marc Urban, Sprecher für Digitalisierung und Datenschutz
Marcus Bazant, Fraktionsvorsitzender