Kriterien und ökologische Vorgaben bei den Bebauungsplänen Uni-Südgelände

Die Bebauungspläne 467 und 468 und 295 für das Südgelände und den Nördlichen Siemens-Campus befinden sich im Aufstellungsverfahren und werden demnächst im Ausschuss beraten. Nach den bisherigen Planungen sollen nahezu alle Bäume entlang der Bundesstraße 4 gerodet werden. Dies ist nach unserer Ansicht nicht mit dem Klimaanpassungskonzept der Stadt Erlangen vereinbar.

Wir beantragen:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Kriterien bei der Aufstellung der
Bebauungspläne 467 und 468 und 295 zu berücksichtigen:


• Die PV-Pflicht gilt neben den Neubauten im Bereich der neuen Bebauungspläne auch im Süd-Bereich, der nach §34 BauGB betrachtet wird
• Es werden klare Vorgaben zur Klimaanpassung, des ökologischen Wassermanagement (Schwammstadt), Gebäudebegrünung und minimaler Versiegelung festlegt
• Bei den Arrondierungsflächen (Baumbestände entlang der B4 und Kurt Schuhmacher Straße) ist der Baumbestand in sichtbaren und großräumigen Abschnitten zu erhalten und in die Planung zu integrieren (keine komplette Rodung)
• Es ist mehr Grün auf dem Campusgelände zu schaffen, z.b. durch gezielte Entsiegelungsmaßnahmen und keine großflächige Pflasterung der Plätze.
• eine Straßenzufahrt von der B4 in den Campus auch für Busse
• Erhalt des Preußenstegs
• klimaangepasste Bauweise für neue Campusgebäude, ökologische Baustoffe, keine großflächigen Metallfassaden; Einbeziehen von geeigneten und qualifizierten Architekturbüros
Die Platzgestaltung der folgenden Plätze auf dem Südgelände sind in diesem Sinne keine guten Beispiele und sollten ökologisch saniert werden:
• Platz vor dem Gebäude 51a Studierendenwerk zur Erwin-Rommel-Straße
• Roter Platz
• Platz östlich vorm Chemikum

Kerstin Heuer (Sprecherin für Bildung und Bauen)
Dr. Birgit Marenbach (Fraktionsvorsitzende)
                           

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