
Änderungsanträge der Stadtratsfraktion Grüne/Grüne Liste zum vorliegenden Haushaltsentwurf und zur Haushaltskonsolidierung 2027 …
Anträge zur Haushaltskonsolidierung
Gewaltschutz und Prävention in Erlangen – kommunale Unterstützung auch ab 2027 sichern
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Stadt Erlangen stellt sicher, dass das Frauenhaus und der Frauennotruf zum 1. Januar 2027 übergangsweise finanziell abgesichert sind. Sofern die Landesmittel nicht rechtzeitig fließen, stellt die Stadt eine Zwischenfinanzierung zur Aufrechterhaltung der Angebote sicher.
2. Angebote und Leistungen des Frauenhauses, die nicht oder nicht vollständig durch das Gewalthilfegesetz abgebildet werden, werden weiter in bisherigem Umfang durch die Stadt Erlangen finanziert, z. B. Kinderbereich oder präventive und unterstützende Angebote, Sachkosten und Gebäudeunterhalt.
Begründung: Mit der neuen Finanzierung des Freistaats Bayern ab 2027 verschiebt sich die Grundzuständigkeit für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen. Ergänzend dazu soll die Stadt Erlangen jedoch sicherstellen, dass Prävention und spezifische Angebote insbesondere für von Gewalt betroffene Frauen, Kinder und Jugendliche weiterhin im bisherigen Umfang erhalten bleiben können. Zudem braucht es eine Absicherung für den Übergang, falls Landesmittel nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. So wird Planungssicherheit für die Einrichtungen und schutzbedürftige Frauen, Kinder und Jugendliche gewährleistet.
Aussetzung der Wiederbesetzungssperre bei Unterbrechung von Präventionsketten
Der Stadtrat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Wiederbesetzungssperre für Stellen in Bereichen auszusetzen, in denen unbesetzte Stellen zu einer Unterbrechung oder erheblichen
Einschränkung von Präventionsketten führen.
Dies betrifft insbesondere die Jugendsozialarbeit an Schulen, die offene Sozialarbeit,
die Abenteuerspielplätze sowie die Spiel- und Lernstuben.
Begründung: Stellenvakanzen haben in präventiven Arbeitsfeldern unmittelbare Folgen. Viele Einrichtungen benötigen mindestens zwei anwesende Mitarbeitende, um öffnen und ihren Betrieb sicherstellen zu können. Fällt eine Stelle weg, kann das Angebot kurzfristig eingeschränkt werden oder vollständig ausfallen. Kinder, Jugendliche und Familien verlieren dadurch verlässliche Ansprechpersonen und dringend benötigte Unterstützung.
Die Folgen reichen über den einzelnen Ausfall hinaus: Werden Präventionsketten unterbrochen, bleiben Unterstützungsbedarfe eher unerkannt, Probleme verfestigen sich und notwendige Hilfen werden später umfangreicher. Aus einer begrenzten Einsparung bei Personalkosten können dadurch deutlich höhere Folgekosten entstehen, etwa durch intensivere Jugendhilfe, zusätzliche soziale Unterstützungsleistungen oder andere kommunale Hilfen.
Zugleich steigen die persönlichen Belastungen für Betroffene. Fehlende Unterstützung kann Bildungs- und Entwicklungschancen beeinträchtigen, familiäre Krisen verschärfen und soziale
Ausgrenzung begünstigen. Prävention zu sichern ist daher nicht nur sozialpolitisch geboten, sondern auch finanziell nachhaltig. Die zeitnahe Nachbesetzung besonders sensibler Stellen verhindert, dass kurzfristige Einsparungen langfristig höhere Kosten und vermeidbares menschliches Leid verursachen.
Finanzierung Klima-Mobil
Die Fraktion GRÜNE/GL beauftragt die Verwaltung, über Förderung, Spenden, Sponsoring oder Kooperationen für das Klima-Mobil eine Gegenfinanzierung zu bemühen. Dabei soll berücksichtigt werden, dass die ausgewählten Partner:innen möglichst nachhaltig agieren und gleichzeitig auch nicht im Widerspruch stehen zum Einsatzzweck der neutralen Energieberatung.
Begründung: Das Klima-Mobil gibt dem Klimaschutz in Erlangen Sichtbarkeit und ist ein wichtiges Werkzeug in der aufsuchenden Kommunikation und Energieberatung im Zuge der Energie- und Wärmewende für die Stadt Erlangen. Darüber hinaus wird es auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie dem Verein Energiewende ER(H)langen genutzt. Damit es erhalten werden kann und trotzdem noch einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet, sollen zukünftig Gelder eingeworben werden – z. B. durch Spenden, Förderung oder verträgliche Werbung.
Zukunftssicherungsprozess mit freien Trägern
Wir beantragen: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den freien Trägern einen Zukunftssicherungs- und Konsolidierungsprozess durchzuführen. Ziel ist es, Synergien, Kooperationen und strukturelle Einsparpotenziale zu identifizieren und die vorgesehenen Einsparungen möglichst wirkungsorientiert umzusetzen.
Der Zukunftssicherungsprozess ist ein gemeinsames Verfahren von Stadt und freien Trägern zur kritischen Überprüfung von Leistungen und Strukturen, das verhindern soll, dass pauschale Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip beschlossen werden, und stattdessen gezielte Lösungen auf Basis fachlicher Analysen ermöglichen. So sollen notwendige Einsparungen zielgenau und sozialverträglich umgesetzt werden.
Die Umsetzung der 10-prozentigen Kürzung der Vorabdotierungen wird erst nach Abschluss dieses Prozesses wirksam.
Die Ergebnisse und daraus abzuleitenden Maßnahmen werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Begründung: Ein gemeinsamer Prozess ermöglicht es, notwendige Einsparungen mit strukturellen Verbesserungen zu verbinden und die Expertise der freien Träger einzubeziehen. Ein vergleichbarer Zukunftssicherungsprozess wird beispielsweise auch in München verfolgt.
Verwaltungsinterne Haushalts- und Organisationsprüfung
Der Stadtrat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Revisionsamt und den jeweils zuständigen Fachämtern sowie Eigenbetrieben ein Verfahren zur systematischen Prüfung der Effizienz bei der Erfüllung städtischer Aufgaben zu entwickeln.
Dabei sollen insbesondere die Vergleichstabellen des Städtevergleichsrings genutzt werden,
um auffällige Kosten- und Leistungsabweichungen einzelner Produktgruppen gegenüber vergleichbaren Kommunen zu identifizieren und deren Ursachen zu untersuchen.
Auf dieser Grundlage sollen konkrete Vorschläge zur Steigerung von Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Synergien entwickelt werden.
Die Ergebnisse werden zunächst dem Revisionsausschuss und anschließend dem Stadtrat vorgestellt.
Zudem soll geprüft werden, inwieweit entsprechende Kompetenzen dauerhaft innerhalb
der Stadtverwaltung aufgebaut werden können, um externe Organisations- und Konsolidierungsberatung gezielt zu reduzieren.
Übernahme von Aufgaben des Freistaats durch städtische Schulen
Die Fraktion GRÜNE/GL beantragt, den folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, welche (auch finanziellen) Leistungen die Stadt Erlangen durch ihre städtischen Schulen vom Freistaat Bayern übernimmt.
Dabei ließe sich beispielsweise erläutern, welche Kosten im Falle einer Verstaatlichung der Freistaat Bayern tragen würde.
Begründung: Seitens der Bezirksregierung von Mittelfranken beziehungsweise des Freistaats Bayern ist die Stadt Erlangen wiederholt aufgefordert erhebliche und auch kurzfristige Einsparungen im städtischen Haushalt vorzunehmen. Im Zuge dieser finanziellen Einsparungen sind für die Stadtgesellschaft schwer zuzumutende Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig ist für den Stadtrat nur bedingt ersichtlich, ob und inwiefern die Bezirksregierung von Mittelfranken beziehungsweise der Freistaat Bayern beispielsweise berücksichtigt, welche Aufgaben die Stadt Erlangen bisher auch zum Nutzen des Freistaats übernehmen kann.
Sozialtickets neu gestalten
Wir beantragen folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein neues Konzept für ÖPNV-Sozialtickets im ErlangenPass zu erarbeiten, das bedarfsgerecht ist und die Ticket-Reformen im VGN berücksichtigt sowie zudem das Ziel hat, den städtischen Kostenzuschuss zu senken.
Ziel soll sein, dass ein Monatsticket für unter 30€/Monat für Erwachsene erhalten bleibt, das mindestens auf Erlanger Stadtgebiet nutzbar ist, sowie eines günstiger für Kinder. Dazu soll es weiterhin Kostenzuschüsse für Einzelfahrten oder Tagestickets geben, die die Zuschüsse zu
4er-Tickets ersetzen soll.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, mittelfristig auf ein gemeinsames und einheitliches Sozialticket innerhalb Bayerns – wie z.B. in NRW – oder alternativ innerhalb des VGN – wie z.B. im MVV – hinzuwirken, das keinen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt benötigt.
Begründung: Der VGN führt zum 01.01.2027 eine Ticket-Reform durch. Dadurch entfallen auch die aktuell im ErlangenPass enthaltenen Tickets „Solo 31“, „4er-Ticket Kind“ sowie „4er-Ticket Erwachsene“. Damit entfällt u.a. der Zuschuss bei Personen, die unregelmäßig im ÖPNV unterwegs sind. Um die Reform im ErlangenPass abzubilden, braucht das eine neue Systematik. Idealerweise gäbe es eine Systematik, die deutschlandweit, bayernweit oder VGN-weit gleich gültig ist – darauf gilt es mittelfristig hinzuwirken.
Sozialtickets sind deutschlandweit wichtige Bausteine sozialer Teilhabe. Laut dem Verband „Die Paritätische“ haben 71% der Personen in Deutschland mindestens ein Sozialticket am Wohnort. Ein kompletter Wegfall wäre ein enormer Rückschritt im Bereich der sozialen Teilhabe. Stattdessen soll die notwendige Reform genutzt werden, um nachzujustieren, die wichtigsten Aspekte alltäglicher Mobilität zu erhalten und trotzdem Einsparungen im städtischen Haushalt zu erreichen.
Stärkung der bayerischen Ehrenamtskarte
Wir beantragen die Stärkung der bayerischen Ehrenamtskarte in Erlangen.
Dafür soll das Ehrenamtsbüro für ein verstärktes Angebot für Nutzer*innen durch Erlanger Unternehmen und Institutionen werben.
Überführung Regnitzstadt in eine dafür geeignete Gesellschaft
Die Fraktion GRÜNE/GL beantragt, den folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen inwieweit das Vorhaben Regnitzstadt durch die Überführung in eine dafür geeignete Gesellschaft (beispielsweise Projektgesellschaft, Erschließungsträger etc. pp.) umgesetzt werden kann. Dabei sind Vor- und Nachteile der von der Verwaltung für grundsätzlich umsetzbare Modelle gegenüberzustellen und die jeweils dafür notwendigen Voraussetzungen darzustellen.
Begründung: Die Entwicklung der Regnitzstadt ist für die Stadtentwicklung der Stadt Erlangen von großer Bedeutung. Insofern ist zu klären, wie deren Umsetzung bestmöglich gelingen kann.
Transparenz der Finanzen der Bergkirchweih
Wir beantragen: die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Aufwendungen (inkl. Eigenbetriebe) für die Bergkirchweih zusammenzustellen (Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben). Die Verwaltung wird beauftragt, eine Strategie zu entwickeln, wie der städtische Finanzbeitrag reduziert werden kann.
Begründung: Die Bergkirchweih ist die fünfte Jahreszeit in Erlangen und das Highlight im Jahr vieler Erlanger*innen. Sie ist auch ein Wirtschaftsfaktor und sorgt für zusätzlichen Tourismus.
Aktuell ist es schwer erkennbar, wie viel Kosten die Stadt durch die Durchführung hat, da die Kosten in vielen verschiedenen Ämtern und Eigenbetrieben entstehen (u.a. WCs im Amt für Stadtteilarbeit, Straßenreinigung & Straßensperren in EB77). Um für Transparenz und gute Entscheidungen im Stadtrat zu sorgen, soll eine Übersicht aller Entstehenden Einnahmen und Ausgaben, die kausal mit der Bergkirchweih zusammenhängen, vorgelegt werden.
Altstadtmarktpassage beleben – Mietkosten sparen
Die Fraktion GRÜNE/GL beauftragt die Verwaltung, die Gespräche mit der Schwarz-Gruppe zur Attraktivierung der Altstadtmarktpassage fortzuführen und dabei günstige Mietkonditionen für Vereine, Initiativen, Kultur, Start-ups etc. zu verhandeln.
So soll ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden, ohne dass Mietzuschüsse (z. B. für Lesecafé, DHB etc.) komplett entfallen müssen. Für Vereine o. ä. die nicht in ein sinnvolles Nutzungskonzept für die Altstadtmarktpassage integriert werden können wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob sie im Kubic, E-Werk oder Stadtteilzentren etc. unterkommen können.
Begründung: Die Stadt Erlangen muss Geld sparen. Gleichzeitig gilt es eine aktive Stadtgesellschaft zu erhalten, denn sie macht unsere Stadt nicht nur lebenswert sondern ist auch ein Bollwerk gegen die Feinde der Demokratie. Synergieeffekte sind daher dringend gesucht und könnten in der Altstadtmarktpassage gefunden werden. Dieser Raum in der Innenstadt verwahrlost zunehmend und wird von vielen bereits aktiv gemieden – daran kann weder die Stadt noch der Eigentümer (Schwarz-Gruppe) ein Interesse haben. Demnach könnte in beider Interesse zu günstigen Konditionen ein Konzept zur Belebung ausgearbeitet und vereinbart werden, das gleichzeitig Vereinen und Initiativen dringend notwendigen Raum günstig bietet, sodass Mietzuschüssen der Stadt reduziert werden können.
VAG Rad – Kosten sparen statt Entfall
Wir beantragen folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Nürnberg und ihrer Tochter VAG in Verhandlungen zu treten, um die Kosten für das VAG-Rad in den kommenden Jahren zu senken und das Angebot damit zu erhalten. Dabei sollen mindestens folgende Punkte berücksichtigt werden:
• Erhöhung der Startgebühr für Bio-Bikes auf 0,20€ – 0,30€
• Quote von E-Bikes am Fuhrpark
• Unterstützung der Reparaturen durch von EJC betriebenes Café Hergricht
Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens bis zum HH-HFPA am 2. Dezember einen Bericht abzugeben und mögliche Einsparungen vorzuschlagen, ohne das Angebot wegfallen zu lassen.
Begründung: Das VAG-Rad als Bikesharing-Angebot ist ein wichtiger Bestandteil des ÖPNV und damit des Umweltverbundes. Die Einführung basierte sowohl auf dem Verkehrsentwicklungsplan als auch auf dem Zukunftsplan Fahrradstadt Erlangen. Die Nutzungszahlen haben sich die letzten Jahre kontinuierlich erhöht (siehe 613/348/2025) – es ist davon auszugehen, dass diese 2026 nochmals gestiegen sind.
Aufgrund des enormen Spardrucks auf den städtischen Haushalt, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob und inwiefern sich auch innerhalb der Vertragslaufzeit bis Januar 2029 Einsparungen möglich sind. Dabei muss das Angebot weiter niederschwellig und zugänglich für alle bleiben. Da die Startgebühr von E-Bikes erheblich höher liegt, können mehr Einnahmen erzielt werden, die den Kosten entgegengestellt werden können.
Anpassung Gebührenordnungen
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat Anpassungen der folgenden Gebührenordnungen vorzulegen:
• Gebührenordnung für Feldgeschworene (zuletzt angepasst 12/2020)
• Marktgebührenordnung (zuletzt angepasst 12/2019)
• Gebührenordnung Medienzentrum (zuletzt angepasst 12/2019)
• Sondernutzungs-Gebührenordnung (zuletzt angepasst 06/2023)
• Sowie alle weiteren Gebührenordnungen, die innerhalb der letzten drei Jahre nicht angepasst wurden
Dabei wird angestrebt, bereits in den Gebührenordnungen Dynamisierungen festzuhalten.
Die Stadt setzt sich ferner zum Ziel, alle Gebührenordnungen spätestens alle drei Jahre anzupassen, sofern diese nicht bereits Dynamisierungen enthalten.
Begründung: Da die genannten Gebührenordnungen über drei Jahre nicht mehr angepasst wurden, sollen diese jetzt angepasst werden. Damit soll die Inflation der vergangenen Jahre (ca. 26% seit 2019 bzw. ca. 7% seit 2023) einbepreist werden.
Um die städtischen Gebührenordnungen nicht zum Spielball der Politik zu machen, sollen sofern sinnvoll und möglich automatische Dynamisierungen festgehalten werden. Sofern dies nicht möglich ist, sollen spätestens nach drei Jahren die Gebühren überprüft werden.
Prüfung Mehreinnahmen Café Hergricht
Das Café Hergricht ist mittlerweile eine feste Institution in Erlangen – es unterstützt Personen bei der Wiedereingliederung in den Jobmarkt und bietet Beschäftigten eine langfristige Perspektive
in der Arbeitswelt. Zudem werden der Reperaturservice und das Angebot gut angenommen – es profitiert dabei auch von einem günstigen Standort am Bahnhof. Es ist deshalb schwer vorstellbar, dass das Café Hergricht in andere geeignete Räume in geeigneter Lage unterkommen kann.
Wir bitten zu prüfen, inwiefern das Café Hergricht Mehreinnahmen generieren kann,
z.B. durch eine Erhöhung der Preise.
Prüfung und bedarfsgerechte Anpassung der Reinigungszyklen in den städtischen Gebäuden
Die Fraktion GRÜNE/GL beauftragt, den folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Reinigungszyklen in allen städtischen Gebäuden zu überprüfen. Die Prüfung umfasst, ob die Reinigungszyklen (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für die entsprechenden Nutzung bedarfsgerecht sind und den jeweiligen Hygieneanforderungen entsprechen. Die Verwaltung schlägt mögliche Einsparmaßnahmen vor unter Beachtung der geltenden Verträge sowie des vorhandenen eigenen Personals. Die Umsetzung soll durch Qualitätskontrollen und ein Beschwerdemanagement begleitet werden.
Begründung:Die Reinigungsintervalle in vielen städtischen Gebäuden stammen aus Zeiten, in denen Büros durchgehend voll besetzt waren. Heute sind Belegung, Homeoffice und Raumnutzung oft anders. Starre Intervalle erzeugen dann Kosten für Räume, die kaum genutzt werden. Zugleich gibt es Bereiche, in denen häufigere Reinigung nötig bleibt. Der Antrag will deshalb keine pauschale Kürzung, sondern eine kritische Überprüfung, ob die Reinigung überall bedarfsgerecht ist.
Spielepool – Übergabe an den SJR/Ausleihberechtigte
Wir beantragen den städtischen Spielepool an den Stadtjugendring Erlangen zu übergeben und die Ausleihe weiterhin für Privatpersonen zu ermöglichen.
Begründung: In Zuge der geplanten Sparmaßnahmen ist beabsichtigt, den Spielepool an den Stadtjugendring zu übergeben. Wir betonen die Notwendigkeit dieser Maßnahme, um den Spielepool zu erhalten. Der Spielepool ist eine niederschwellige Möglichkeit für Vereine, Organisationen und Privatpersonen besondere Spiel- und Sportmaterialien zu entleihen. Für eine einmalige Nutzung wie z. B. für Feste oder besondere Wettbewerbe ist es nicht nachhaltig, wenn Interessierte die Spiel- und Sportgeräte anschaffen und diese im Anschluss nicht mehr benutzt werden. Vielen Privatpersonen ist eine Anschaffung der teuren Materialien auch nicht möglich, sodass der Spielepool eine niederschwellige Möglichkeit ist, Spiel- und Sportgeräte kostenlos nutzen zu können. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass der Spiel
Effizienzsteigerung in der Statistik
Die Fraktion GRÜNE/GL beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob im Sachgebiet Statistik durch eine stärkere Nutzung der landesweiten Daten oder durch eine Zusammenlegung mit Amt für Stadtforschung und Statistik Nürnberg/Fürth und Nürnberg Synergieeffekte und mögliche Einsparungen erzielt werden können.
Begründung: Seit 2005 arbeiten die Städte Nürnberg und Fürth in einem gemeinsamen Amt für Statistik zusammen. Die Stadt Erlangen kooperiert nach unserem Kenntnisstand bereits mit der Stadt Schwabach. In der aktuellen Finanzlage der Stadt Erlangen sind Synergieeffekte dringend gesucht und könnten wo möglich in einer Erweiterung der Zusammenarbeit gefunden werden.
Prüfung paralleler Strukturen und Synergieeffekte im Kulturbereich zwischen Stadt und Kulturinstitutionen
Wir beantragen einen Prozess innerhalb der Verwaltung durchzuführen, dessen Ziel es ist Doppelstrukturen und Synergieeffekte im Kulturbereich zwischen der Stadt und freien Kulturinstitutionen und Vereinen zu prüfen, um diese potenziell zusammenzuführen.
Hierbei denken wir an Maßnahmen wie die bereits vorgeschlagene Zusammenlegung der Theaterkasse mit dem Vorverkauf des E-Werks oder auch die Nutzung von Synergien zwischen dem Erlanger Musikinstitut und der städtischen Sing- und Musikschule.
Über die Ergebnisse dieses Prozesses soll im Kultur- und Freizeitausschuss vor einer Umsetzung beraten werden.
Prüfung paralleler Strukturen und Synergieeffekte innerhalb der Kultur- und Sportverwaltung
Wir beantragen einen Prozess innerhalb der Verwaltung durchzuführen, dessen Ziel es ist Doppelstrukturen und Synergieeffekte im Kultur- und Sportbereich der Verwaltung zu prüfen, um diese potenziell zusammenzuführen.
Der Prozess soll bewusst ergebnisoffen gestaltet werden. Die Zusammenlegung einzelner Abteilungen wie z.b. Von Kunstpalais und Kunstmuseum soll genauso geprüft werden wie die Zusammenlegung von Ämtern. Auch eine mögliche Ausgestaltung einer Ausgliederung von Aufgaben in einen oder mehrere Eigenbetriebe soll Teil der Prüfung sein.
Über die Ergebnisse dieses Prozesses soll im Kultur- und Freizeitausschuss vor einer Umsetzung beraten werden.
Prüfung paralleler Strukturen zwischen VHS und weiteren Ämtern
Wir beantragen einen Prozess innerhalb der Verwaltung durchzuführen, dessen Ziel es ist Doppelstrukturen und Synergieeffekte zwischen der VHS und anderen städtischen Ämtern und Abteilungen zu prüfen.
Über die Ergebnisse dieses Prozesses soll in den jeweiligen Fachausschüssen vor einer Umsetzung beraten werden.
Verschiebung der Kosten der Toilettenanlagen am Bürgermeistersteg während der Bergkirchweih in Referat II
Wir beantragen, dass die Kosten der Toilettenanlagen am Bürgermeistersteg während der Bergkirchweih zukünftig von Referat II getragen werden. Da kein Budget für die Toiletten in Amt 41 eingestellt ist, bleibt das Budget des Amts für Stadtteilarbeit in voller Höhe beibehalten.
Investitionen
Sonderprogramm Ersatzneubau von Beleuchtungsanlagen (Umrüstung auf LED)
+ 800.000 Euro
Die Stadt Erlangen muss Geld sparen und kann Investitionen nur noch in einem geringeren Umfang von der Bezirksregierung genehmigen lassen. Bei dieser Maßnahme sind Investitionen so rentierlich, dass schon nach wenigen Jahren die Einsparungen den Betrieb überwiegen. Solche Investitionen müssen schnellstmöglich getätigt werden. Sie dienen auch dem Klimaschutz und tragen so im mehrfachem Sinne positiv zur Zukunftssicherung bei. Investitionen, die in 2026 nicht getätigt werden konnten, sind schnellstmöglich im nächsten Jahr nachzuholen.
Errichtung von Photovoltaikanlagen an städtischen Gebäuden
+ 200.000 Euro
Die Stadt Erlangen muss Geld sparen und kann Investitionen nur noch in einem geringeren Umfang von der Bezirksregierung genehmigen lassen. Bei dieser Maßnahme sind Investitionen so rentierlich, dass schon nach wenigen Jahren die Einsparungen den Betrieb überwiegen. Solche Investitionen müssen schnellstmöglich getätigt werden. Sie dienen auch dem Klimaschutz und tragen so im mehrfachem Sinne positiv zur Zukunftssicherung bei Investitionen, die in 2026 nicht getätigt werden konnten, sind shnellstmöglich im nächsten Jahr nachzuholen.
Heizungstausch und kleinere Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden
+ 800.000 Euro
Für Heizungstausch und kleinere Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden sollen 800.000 € eingeplant werden; Referat VI soll anhand der Kriterien Wirtschaftlichkeit und Treibhausgasminderung entscheiden, auf welche konkreten Maßnahmen das Budget entfallen soll.
Bau eines Gerätehauses für die FF Eltersdorf
+ 70.000 Euro
Bau eines Gerätehauses für die FF Eltersdorfin vergleichbare Ausführung, wie die Feuerwehr-Gerätehäuser in Dechsendorf und Bruck. Begründung: Bei der Baumaßnahme des Gerätehauses in Eltersdorf handelt es sich in Bezug auf den Neubau des Gerätehauses um eine begonnene (bis jetzt als Bestandteil des Bürger- und Gerätehauses; Bedarfsbeschluss aus dem Jahr 2015) dringend notwendige und unaufschiebbare Baumaßnahme auf Grundlage des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (Art. 1 BayFwG). Hier greift der Art. 69 GO. Aufgrund der immens beengten Platzverhältnisse in unserem Gerätehaus in Eltersdorf, der damit verbundenen hohen Unfallgefahr und einer aus diesem Grund vorgenommenen Gefährdungsbeurteilung müssen die Kameraden/-innen im Alarmfall immer erst das Einsatzfahrzeug aus der Fahrzeughalle herausfahren, d.h. sie müssen im Alarmfall das Eintreffen einer ehrenamtlichen Einsatzkraft, die berechtigt ist (C-Führerschein) das Fahrzeug zu bewegen, abwarten, bevor sie sich zum Ausrücken an ihren Einsatzspinden mit der notwendigen Schutzkleidung ausrüsten können, um dann mit dem leider im Vorfeld notwendigen Herausfahren verbundenen Zeitverzug zur Einsatzstelle zu einer eventuellen Menschenrettung ausrücken zu können. Für den Fortbestand der Freiwilligen Feuerwehr Eltersdorf, die nach Bayerischem Feuerwehrgesetz als Pflichtaufgabe den Brandschutz und die technische Hilfeleistung sicherstellt, ist der unmittelbare Beginn mit den angepassten Planungen und der Baubeginn des Gerätehauses zwingend notwendig (gemeinsamer Antrag CSU & GRÜNE/GL).
Masterplan Hauptfeuerwache, Planung und Einstieg in den ersten Bauabschnitt
+ 730.000 Euro
Planung und Einstieg in den ersten Bauabschnitt: Die Hauptfeuerwache ist ein wesentlicher Teil unserer kritischen Infrastruktur. Das Gebäude und Teile der Technik stammen aus den 1950iger Jahren.
Aufgrund des schlechten und nicht ausfallsicheren Zustands des Gebäudes und der Technik, fehlender Redundanz bei der Energieversorgung, keine adäquaten Schutzvorkehrungen gegen Fremdeinwirkungen von außen und weiterer Punkte ist der Einstieg in den Masterplan Hauptfeuerwache dringlich und unaufschiebbar. Die vollständige Umsetzung ist für einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren vorgesehen.
Begründung: Die Finalisierung der Planung in 2027/28 ist aus Sicherheitsgründen dringlich und unaufschiebbar insbesondere aufgrund des Zustands der Technik.
Bei der Realisierung des Masterplans für die Hauptfeuerwache handelt es sich um eine begonnene, dringend notwendige und unaufschiebbare Baumaßnahme auf Grundlage des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (Art. 1 BayFwG). Hier greift der Art. 69 GO.
Die Planungen für den Masterplan müssen ohne Unterbrechung fortgeführt werden, damit die Hauptfeuerwache als ausfallsichere kritische Infrastruktur für die Sicherstellung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung im Stadtgebiet und als zentraler Standort für den Zivil- und Katastrophenschutz zur Verfügung steht. Aufgrund der geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen ist es im Rahmen der Zivilen Verteidigung aber auch durch Belange des Katastrophenschutzes sowie durch die Zunahme von Sabotageakten notwendig, dass die Bereiche der kritischen Infrastruktur, wozu die Hauptfeuerwache zählt, resilient sind.
Aufgrund der Durchführung der Baumaßnahme über mehrere Jahre bei Fortführung aller Aufgaben im 24-Stunden-Betrieb darf hier keine Zeit mehr verloren gehen. Die fehlenden Stellplätze für die Einsatzfahrzeuge, fehlende dringend notwendige Räumlichkeiten sowohl bei der Ständigen Wache als auch bei der FF Erlangen-Stadt, fehlende Räumlichkeiten für die Bewältigung von Katastrophenlagen, der schlechte und nicht ausfallsichere Zustand der Gebäude und der Technik (teilweise aus dem Jahr 1956), fehlende Redundanz bei der Energieversorgung, keine adäquaten Schutzvorkehrungen gegen Fremdeinwirkungen von außen und weitere Punkte machen die unmittelbare Fortsetzung der Planungen und einen zeitnahen Baubeginn notwendig. Sollte es auf der Hauptfeuerwache in bestimmten Bereichen zu Ausfällen kommen, könnte dies schwerwiegende Folgen für die Feuerwehr, den Katastrophenschutz und damit unmittelbar für die Sicherheit der Menschen in der Stadt haben (gemeinsamer Antrag CSU & GRÜNE/GL).
Ertüchtigung Zufahrt der Feuerwehr Neuses
+ 150.000 Euro
Die Zufahrt von der Feuerwehr Neuses soll möglichst kostengünstig im Jahr 2027 ertüchtigt werden.
Die Feuerwehren sind ein wichtiges Rückgrat unserer Gesellschaft – ohne die freiwilligen Feuerwehren könnten die Aufgaben von Löschen, Retten, Bergen und Schützen in der Stadt Erlangen nicht erfüllt werden. Dabei sehen die Feuerwehren sich immer mehr Herausforderungen konfrontiert und sie müssen bei den immer extremeren Wetterbedingungen jederzeit verlässlich ausrücken können – egal ob extremer Schneefall oder Starkregen.
Die aktuelle Feuerwehrzufahrt in Neuses ist ein Feldweg und gewährleistet einen Einsatz nicht mehr bei allen Wetterbedingungen. Deshalb ist es notwendig und unaufschiebar, dass der Feldweg ertüchtigt wird – dies soll aufgrund dem Gebot der Sparsamkeit möglichst kostengünstig geschehen (gemeinsamer Antrag CSU & GRÜNE/GL).