Anpassung der Mietobergrenzen – SGB II und SGB XII

Die GL beantragt die Anpassung  der Mietobergrenzen, da die Vergleichsmieten gestiegen sind.

Stadtratsantrag:

Anfang diesen Jahres ist der neue Erlanger Mietspiegel 2009 erschienen. Gegenüber dem Mietspiegel 2007 sind dort die ortsüblichen Vergleichsmieten um durchschnittlich ca. 2% gestiegen. Die bisherigen Mietobergrenzen wurden nach dem Erlanger Mietspiegel 2007 berechnet. Diese sind nunmehr dem neuen Mietspiegel 2009 anzupassen.

Wir beantragen,

die für Erlangen geltenden Mietobergrenzen um mindestens 2% anzuheben.

Wolfgang Winkler

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