Wenn sich die Auszahlung von Transferleistungen verzögert, sind Transferleistungsbezieher:innen auf Darlehen von Dritten angewiesen. Das können nahestehende Personen aus dem persönlichen Umfeld sein, aber auch Initiativen und Vereine, die beispielsweise ein Darlehen für die Miete geben, wenn das Wohngeld nicht rechtzeitig ausgezahlt wird.
Der Sinn von Darlehen ist dabei die Zeitüberbrückung, bis die eigentliche Transferleistung erfolgt und nicht, dass staatliche Transferleistungen durch private Darlehen dauerhaft ersetzt und kompensiert werden. Darlehen von Dritten können dabei maximal als Feuerlöscher dienen und lösen kein strukturelles Problem. Dennoch haben sie sich zu einem wichtigen Bestandteil der Sicherung von Lebensgrundlagen entwickelt.
Wir fragen:
• Wie wird mit Darlehen von Dritten umgegangen, mit denen staatliche Transferleistungen kompensiert werden? Werden diese als Einkünfte der Transferleistungsempfänger:innen behandelt oder steht diesen dennoch die volle Transferleistung zu, so dass die Darlehen zurückgezahlt werden können?
• In welchen Formularen oder Handreichungen wird auf diese Thematik eingegangen?