Alkoholverbot auf öffentlichen Wegen und Plätzen

Gegen die Stimmen der Grünen Liste hat Ende 2005 der Stadtrat ein Alkoholverbot für öffentliche Plätze und Wege in Erlangen beschlossen. Im Stadtrat war vereinbart worden, nach einem Jahr die Erfahrungen mit der Verordnung zu diskutieren und das Alkoholverbot zu überprüfen. Inzwischen ist über ein Jahr vergangen und die Grüne Liste beantragt einen Bericht in der nächsten Stadtratssitzung …

Stadtratsantrag

Ende 2005 hat der Stadtrat ein Alkoholverbot für öffentliche Plätze und Wege beschlossen. Dieses Alkoholverbot wurde Anfang 2006 auf den Schloßgarten, auf Spielplätze und Grünanlagen im Innenstadtbereich ausgedehnt. Beim ersten Beschluss war im Stadtrat vereinbart worden, nach zirka einem Jahr die Erfahrungen mit dem Alkoholverbot im Stadtrat zu diskutieren und das Alkoholverbot zu überprüfen.

Da zwischenzeitlich über ein Jahr vergangen ist, beantragen wir,

über die bisherigen Erfahrungen mit dem Alkoholverbot in der nächsten Stadtratssitzung zu berichten. Dabei bitten wir vor allem um Mitteilung, wie viele Verstöße es gab, bei wie vielen Verstößen welche Maßnahmen gegen die Betroffenen verhängt wurden, und welche Auswirkungen das Verbot auf den Alkoholkonsum im öffentlichen Raum bisher hat. Außerdem sollten die beiden zwischenzeitlich in der Innenstadt tätigen Streetworker zu der Stadtratssitzung geladen werden, um über ihre Erfahrungen berichten zu können.


Hintergrundartikel:

 

Alkoholverbot: Problem-Verdrängung statt -Lösung

Seit 15.12.2005 ist es in Erlangen verboten, sich zum Alkoholkonsum an öffentlichen Straßen niederzulassen oder zu verweilen. Der Stadtrat hatte zuvor, gegen die Stimmen der Grünen Liste (GL), den entsprechenden Passus in die Sondernutzungssatzung für öffentliche Straßen und Plätze aufgenommen. Zurück geht diese Satzungsänderung auf das Verlangen der Polizei nach einem „geeigneten“ Instrument, um der nächtlichen Ruhestörungen in der Innenstadt und dem Alkoholkonsum Jugendlicher Herr zu werden.
Auf die Nachfrage der GL-Fraktion in der Stadtratsdebatte, was mit Gästen des Weihnachtsmarkts passiere, die mit ihrer Glühweintasse den Schlossplatz verlassen, um sich auf dem Marktplatz die Auslagen anzuschauen antwortete die Verwaltung, dass dies unter den Ermessensspielraum der Polizei falle und eben deren Augenmaß erfordere.
Wie dieses „Augenmaß“ aussieht, muss sich in der Praxis erst zeigen. Es steht jedoch zu befürchten, dass sich die Polizei willkürlich auf bestimmte Gruppen wie Punks, Jugendliche, Obdachlose und MigrantInnen beim Verteilen der Platzverweise und Personalienfeststellung konzentriert.
Auch messen Verwaltung und Stadtratsmehrheit bei nächtlicher Ruhestörung und übermäßigem Alkoholkonsum mit zweierlei Maß: Während sie mit den LokalbetreiberInnen der Innenstadt, die am Rausch ihrer Gäste verdienen, einvernehmliche Lösungen suchen, ergreifen sie bei Jugendlichen und anderen repressive Maßnahmen, ohne vorher die VertreterInnen der betroffenen Gruppen (zum Beispiel das Jugendparlament) angemessen einzubeziehen. In seiner Januarsitzung hat das Jugendparlament das Alkoholverbot per Satzung übrigens auch abgelehnt.
Den (jugendlichen) Alkoholmissbrauch und die nächtliche Lärmbelästigung sowie den Vandalismus wird die geänderte Satzung nicht aus der Welt schaffen. Die GL setzt sich dafür ein, dass die Jugendsozialarbeit ausgebaut wird. Außerdem müssen alternative, weitgehend konsumfreie und selbstbestimmte Räume geschaffen werden, bevor der Knüppel aus dem Sack gelassen wird. 

 

 

 

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