Änderung der städtischen Stellplatzsatzung

Bei öffentlich geförderten Wohnungen sollen die erforderlichen Stellplätze um bis zu 30 % reduziert werden können …

Gemeinsamer SPD/GL-Stadtratsantrag

Nach der derzeit gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen muss bei einem Neubau pro Wohneinheit ein Stellplatz ausgewiesen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um frei finanzierte Wohnungen oder um preisgebundene, d.h. um sogenannte Sozialwohnungen handelt. Bei Sozialwohnungen können sich viele Mieterinnen und Mieter aber gar keinen Pkw leisten. Außerdem wird in der Regel bei ALG II und Grundsicherung die Miete für einen Kfz-Stellplatz nicht mit übernommen. Dies führt dazu, dass bei der GeWoBau GmbH in einigen Wohngebieten ca. 50 % der vorhandenen Stellplätze nicht vermietet werden können.

Wir beantragen daher,
die städtische Stellplatzsatzung dahingehend zu ergänzen, dass bei Wohnungen, die öffentlich gefördert werden, auf Antrag des Bauherrn die Anzahl der erforderlichen Stellplätze um bis zu 30 % reduziert werden kann, soweit kein erhöhter Parkraumdruck in deren Umgebung besteht.

Für die SPD-Fraktion:  Florian Janik

Für die GL-Fraktion: Wolfgang Winkler

 

 

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