Änderung der Ausschussgrößen

Durch einen Austritt aus der CSU-Fraktion haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat verschoben. Obwohl CSU und FDP nun dort keine Mehrheit mehr haben, verfügen sie in den Ausschüssen noch über die meisten Sitze. Die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat sind also in den Ausschüssen nicht mehr richtig abgebildet …

Dringlichkeitsantrag zum Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 16.12013

Durch einen Austritt aus der CSU-Fraktion haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat verschoben. Obwohl CSU und FDP nun dort keine Mehrheit mehr haben, verfügen sie in den Ausschüssen noch über die meisten Sitze. Die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat sind also in den Ausschüssen nicht mehr richtig abgebildet, das Gebot der Spiegelbildlichkeit wird verletzt. Jeder Ausschuss müsse aber „soweit als möglich“ ein verkleinertes Abbild des Plenums sein, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits in seinen ersten  Entscheidungen zu Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO (BayVGH vom 26.11.1954, VGH n.F. 8, 5 <8> und vom 15.7.1955, VGH n.F. 8, 97 <100 f.>). Diese Entscheidungen bezogen sich zwar nur auf die Frage der Zulässigkeit des jeweils gewählten Berechnungsverfahrens („d’Hondt“ oder
„Hare-Niemeyer“), wir sehen hier aber auch eine Richtschnur bei der Wahl zwischen verschiedenen Ausschussgrößen.

Wir beantragen daher:
Die Ausschussgrößen der 12er-Ausschüsse werden so geändert, dass das Gebot der Spiegelbildlichkeit wieder gewahrt wird. Dies könnte z.B. durch eine Verkleinerung der 12er-Ausschüsse auf 11 Sitze umgesetzt werden.

Harald Bußmann

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