Abwrackprämie bei EmpfängerInnen von ALG II und Grundsicherung

Seit Anfang diesen Jahres erhält man bei der Verschrottung seines alten und dem Kauf eines neuen Autos eine Abwrackprämie. Auch EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II bzw. Grundsicherung haben hiervon Gebrauch gemacht …

 

Stadtratsantrag

Seit Anfang diesen Jahres erhält man bei der Verschrottung seines alten und dem Kauf eines neuen Autos unter gewissen Umständen eine Abwrackprämie i.H.v. 2.500 €. Auch EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II bzw. Grundsicherung haben hiervon Gebrauch gemacht. Dies kann durchaus sinnvoll sein. Alleinerziehende, die arbeiten und nur ergänzendes ALG II erhalten, sind häufig auf einen Pkw angewiesen, um die Kinder zur Kindertagesstätte zu bringen und zur Arbeit zu fahren. Aus finanziellen Gründen können sie sich meist nur einen alten und reparaturanfälligen Pkw leisten. Unter Einbeziehung der Abwrackprämie besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen neuen bzw. neuwertigen Klein-Pkw zu erwerben, bei dem erst einmal keine Reparaturen anfallen werden.

Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Behörden die Abwrackprämie als Einkommen bewertet und den Betroffenen entsprechend das Arbeitslosengeld II bzw. die Grundsicherung gestrichen. Dies wäre nicht möglich, wenn man die Abwrackprämie als Zweck gebundene Einnahme ansieht, was sie tatsächlich auch ist.

Wir beantragen daher,

in Erlangen die Abwrackprämie als Zweck gebundene Einnahme zu behandeln.

Anmerken möchten wir, dass auch der Präsident des Bundessozialgerichts dies ausdrücklich so empfohlen hat.

Wolfgang Winkler

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