3G für Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse

Dringlichkeitsantrag zum Stadtrat am 28.10.21
Wir beantragen: für Stadtrats- und Ausschusssitzungen wird aus Infektionsschutzgründen verbindlich die 3G-Regelung festgelegt, kontrolliert und durchgesetzt. Diese gilt für Stadtratsmitglieder und Besucher*innen.

Begründung: In anderen Bereichen ist inzwischen ein Nachweis nach der 2G-, 3G+ oder 3G-Regelung für die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen obligatorisch und hat sich bewährt. Auch andere Kommunen haben für die Teilnahme an Ratssitzungen 3G festgelegt, Klagen dagegen wurden abgewiesen.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Infektionsgefahrenlage mit aktuell schnell steigenden Inzidenzwerten.

Dr. Birgit Marenbach, Marcus Bazant (Fraktionsvorsitzende)

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.