Verantwortung übernehmen: Kooperation unterstützt Zweitwohnungsteuer und notwendige Anpassungen im ÖPNV

Die Kooperation hat der Einführung einer Zweitwohnungsteuer und gezielten Anpassungen des städtischen ÖPNV-Angebots zugestimmt. Beide Maßnahmen leisten einen notwendigen Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts.

Schwierige finanzielle Ausgangslage
Der Haushalt 2026 befindet sich in Erlangen unter den Einschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung. Die Regierung von Mittelfranken fordert von der Stadt, ihr Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuschreiben, Einsparungen zu prüfen und vorhandene Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.

Entscheidungen dulden keinen Aufschub
Die Kooperation hätte beide Maßnahmen gerne im Rahmen der regulären Haushaltsberatungen diskutiert. Aufgrund der erforderlichen Vorbereitungszeit zur Umsetzung der Beschlüsse war ein Aufschub jedoch nicht möglich.
Die Zweitwohnungsteuer soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Dafür müssen rechtzeitig die rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Auch die Veränderungen im Busverkehr benötigen Vorlauf für Fahrpläne, Personal- und Fahrzeugeinsatz sowie die Information der Fahrgäste. Sie sollen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 umgesetzt werden.

Zweitwohnungsteuer als solidarischer Beitrag
Die Einführung dieser neuen Steuer ist Angesichts der Haushaltslage unausweichlich – und gleichzeitig auch eine Frage der gerechten Lastenverteilung:
In Erlangen sind mehr als 12.000 Menschen mit einem Zweit- oder weiteren Nebenwohnsitz gemeldet. Sie nutzen die Infrastruktur und die Angebote der Stadt. Gleichzeitig erhält Erlangen für Nebenwohnsitze nicht die gleichen einwohnerbezogenen staatlichen Zuweisungen und Einkommensteueranteile wie für Hauptwohnsitze.

Die Steuer beträgt 16 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Die Stadt erwartet insbesondere zusätzliche Einnahmen, wenn Nebenwohnsitze in Hauptwohnsitze umgemeldet werden. Menschen mit geringen oder keinen eigenen Einkünften werden aufgrund der gesetzlichen Einkommensgrenze ausgenommen – insbesondere Studierende sind also in der Regel von der Steuer befreit.

Gezielte Einsparungen im ÖPNV
Besonders schwer fallen der Kooperation die Einsparungen im öffentlichen Personennahverkehr, während die Nutzungszahlen eigentlich steigen. Ein leistungsfähiger ÖPNV ist für Erlangen unverzichtbar, um allen Erlangerinnen und Erlangern Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen und dabei das Klima zu schützen. Gleichzeitig steigen bei zu geringem Kostendeckungsgrad die Betriebskosten und damit auch der Verlust beim ÖPNV. Die Stadt kann das in der aktuellen Lage nicht mit eigenen Haushaltsmitteln ausgleichen, sodass die ESTW voraussichtlich für 2025 erstmalig einen mittleren einstelligen Millionenverlust im Gesamtergebnis ausweisen müssen. Durch Einsparungen im ÖPNV soll verhindert werden, dass weitere Verluste zu Lasten notwendiger Investitionen wie z. B. in Wärmenetze gehen.

Grundlage der Anpassungen sind die von den Stadtwerken erhobenen Betriebs-, Nachfrage- und Auslastungsdaten. Für die Kooperation war entscheidend, nicht durch den Entfall ganzer Linien oder einer Taktreduzierung am Abend pauschal zu kürzen, sondern das Angebot nur dort anzupassen, wo dies vertretbar ist.

Die CityLinie 299 bleibt bestehen. Statt einer vollständigen Einstellung wird der Takt angepasst. Zwei Busse verkehren künftig jeweils im 30-Minuten-Takt. Durch die versetzte Bedienung bleibt am Busbahnhof und auf gemeinsam erschlossenen Abschnitten ein 15-Minuten-Angebot erhalten. Damit wird die wichtige Verbindung zwischen Großparkplatz, Innenstadt, Kliniken und Zollhaus gesichert.

Auch die WestLinie 298 wird nicht eingestellt. Ihre Betriebszeiten werden reduziert und stärker an der tatsächlichen Nachfrage ausgerichtet. Das reguläre Linienangebot und der Schulbusverkehr bleiben bestehen. Kosbach, Häusling und Steudach werden damit weiterhin verlässlich an den Busverkehr angebunden.

Konsolidierung mit Augenmaß
Die Zweitwohnungsteuer und die Anpassungen im ÖPNV stehen für den klaren Kurs der Kooperation, zusätzliche Einnahmen zu erschließen, Ausgaben zu begrenzen und zugleich zentrale Leistungen erhalten.