Finanzielle Beteiligung der Ortsteile Hüttendorf und Kriegenbrunn an den Erträgen des Windpark Römerreuth – gemeinsamer Antrag Grüne/Grüne Liste, Klimaliste, ÖDP, Erlanger Linke und Freie Wähler Erlangen
Wir stellen folgenden Antrag: Der Stadtrat erklärt, dass die Mittel, die nach §6 des EEG durch den zukünftigen Betreiber des geplanten Windparks Römerreuth an die Gemeinde Erlangen gezahlt werden können, durch die Stadt so eingesetzt werden sollen, dass diese Mittel den Ortsteilen Hüttendorf und Kriegenbrunn zugutekommen. Über konkrete Maßnahmen hat der Stadtrat in zukünftiger Zusammensetzung zu entscheiden. Der amtierende Stadtrat hat die Entwicklung des Windparks begleitet und das Projekt durch Beschlüsse auf den Weg gebracht und gibt hiermit eine Absichtserklärung ab.
Zur Begründung:
In den letzten Jahren wurde die Planung des Windparks Römerreuth durchgeführt, zu dem auch drei Windenergieanlagen gehören, die in den Gemarkungen Kriegenbrunn und Hüttendorf stehen. Der Windpark hat eine große Akzeptanz der betroffenen Ortsteile erfahren, weil die Vorteile überzeugt haben. Für die Bürger*innen ist die Möglichkeit wichtig, dass sie sich an der Betreibergesellschaft beteiligen und so direkt in eine klimafreundliche Energieversorgung investieren können.
Aber auch die mögliche finanzielle Beteiligung der Gemeinde an den Erträgen des Windparks war für die Akzeptanz wichtig. Diese ergibt sich aus dem Erneuerbaren Energien Gesetz, §6, da die Betreiber von Windparks eine freiwillige Leistung von 0.2ct/kWh an die Gemeinden leisten können, deren Gemeindegebiet im Umkreis von 2500 Metern um die jeweiligen Windenergieanlagen liegen.
Obwohl das Gesetz die Intention hat, dass die Menschen vor Ort von dieser Zahlung profitieren sollen, könnte argumentiert werden, dass mit Gemeinde nach §6, EEG, nicht Hüttendorf und Kriegenbrunn gemeint sind, sondern Erlangen als gesamtes. Zumindest ist klar, dass Erlangen der Partner wäre, dem der Ertrag zufließt. Es ist abernaheliegend, dass die Stadt diese Mittel (es geht um einen Betrag von ca. 50.000€ im Jahr) zweckgebunden zur Verbesserung der Situation der betroffenen Ortsteile verwenden sollten.
Daher sollte der Stadtrat klarstellen, dass die Mittel entsprechend in Abstimmung mit den betroffenen Ortsbeiräten der Ortsteile eingesetzt werden, die im Abstand von 2500m von den Windenergieanlagen liegen.
Ein entsprechender Beschluss des amtierenden Stadtrats, der die Planung des Windparks in der gegenwärtigen Stadtratsperiode begleitet hat, ist für das Vertrauen der Ortsbeiräte wichtig, um die Akzeptanz des Windparks beizubehalten, dessen Bau und Betrieb die Menschen vor Ort betreffen wird. Auf das Schreiben der Ortsbeiräte Hüttendorf und Kriegenbrunn vom 13.10.2025 wird hiermit Bezug genommen.