Transparente Regeln für Fraktionszuschüsse

Politische Entscheidungen für unsere Stadt einschließlich der Genehmigung des Haushalts und der Überwachung städtischer Angelegenheiten werden von ehrenamtlichen Stadträt*innen getroffen. Um die Arbeit der einzelnen Gruppierungen zu unterstützen, bewilligt die Stadt Zuschüsse für die ganz konkrete Fraktionsarbeit.
„Es geht dabei immer um die interne Meinungsbildung der Fraktion. Gefördert werden zum Beispiel Fortbildungskosten, Klausurtagungen und natürlich Personalkosten zur Unterstützung der täglichen Arbeit. Grundsätzlich gilt das Gebot einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung“, erläutert Eva Linhart, Vorsitzende des Revisionsausschusses. „Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig von der Zahl der Mitglieder, d.h. große Fraktionen erhalten mehr Geld als kleine Gruppierungen. “
Bei einer Prüfung des Revisionsamtes kam es im letzten Jahr zu Beanstandungen. Mehrere Fraktionen wurden aufgefordert Zuschüsse zurückzuzahlen. Die grüne Fraktion war davon nicht betroffen.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern keine landesweit einheitlichen Vorgaben. In Erlangen führte dies zu einer sehr unterschiedlichen Verwendung der Zuschüsse. „Von einigen wurden die Zuschüsse z.B. zur Finanzierung von Empfängen und Festen genutzt, während andere nicht einmal das Mineralwasser auf Fraktionssitzungen abrechnen“, berichtet Linhart. Um Klarheit zu schaffen, wurde deshalb auf Empfehlung des Revisionsausschusses eine detaillierte Handreichung vom Revisionsamt erarbeitet. Daraus geht eindeutig hervorgeht, welche Ausgaben zulässig sind und welche nicht.

„Wir haben nun in Erlangen für alle Fraktionen und Gruppierungen transparente und einheitliche Regeln vereinbart. Damit wird ein fairer politischer Wettbewerb zwischen den einzelnen Parteien im Stadtrat ermöglicht“ so Dr. Birgit Marenbach, Fraktionsvorsitzende.

Die neue Handreichung zu den Fraktionszuschüssen wird auf Antrag der grünen Fraktion öffentlich im Haupt- Finanz und Personalausschuss behandelt und hat anschließend für alle Gruppierungen im Stadtrat Gültigkeit.