Das Universitätsklinikum hat auf dem Gelände nördlich der Herz-Jesu-Kirche die Errichtung eines Parkhauses mit 450 Stellplätzen beantragt. Es besteht Handlungsbedarf zur Schaffung von Stellplätzen für das Klinikum. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, diese Stellplätze stadtverträglich einzuordnen. Am vorliegenden Standort ergeben sich Fragen zur denkmalpflegerischen und stadtgestalterischen Verträglichkeit und Fragen hinsichtlich der Machbarkeit der verkehrlichen Erschließung. Der Standort ist in der Masterplanung Universitätsklinikum darüber hinaus nicht als Standort für ein Parkhaus vorgesehen, das vorgesehene Baufeld ist von der Herz-Jesu-Kirche deutlich weiter abgerückt.
Im Beschluss OBM/014/2023 vom 25.04.2023 heißt es u.a. zum Städtebau / Denkmalschutz: „Neubauplanungen müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Auf Einzeldenkmäler und Denkmalnähe ist Rücksicht zu nehmen.“, konkret für das Nordgelände: „Erhalt der Einzeldenkmäler, Abstand und Höhenentwicklung der Neubauten zu vorhandenen Denkmälern, Abstimmung der Neubebauung bezügl. Fassadengestaltung in der Nähe von Baudenkmälern, Berücksichtigung von ggf. vorhandenen Bodendenkmälern“.
Der Bauantrag ist bereits gestellt, daraus ergibt sich dringender Informations- und Handlungsbedarf.
Wir beantragen:
• Der Stadtrat wird über den aktuellen Sachstand des Verfahrens informiert.
• Vor dieser Information wird keine Baugenehmigung erteilt.
• Das Vorhaben wird dem Baukunstbeirat vorgelegt, Ziel ist eine stadträumliche und bauliche Gestaltung, die den Baudenkmalen Herz-Jesu-Kirche und ehem. Direktorenvilla Rechnung trägt.
• Die Verwaltung erläutert, wie die verkehrliche Erschließung des Vorhabens erfolgt und welche Konsequenzen sich für andere mögliche Parkhaus- / Tiefgaragenstandorte des Universitätsklinikums ergeben.
• Die Verwaltung erläutert, inwieweit das Vorhaben mit der vorhandenen Beschlusslage vom 25.04.2023 vereinbar ist.
Kerstin Heuer, Sprecherin für Planen und Bauen
Marcus Bazant, Fraktionsvorsitzender