Vervollständigung der städtischen Liste öffentlicher Behindertenparkplätze um Maßangaben

(Länge, Breite, weitere nutzungsrelevante Merkmale)
Gemeinsamer Antrag mit der CSU: Wir beantragen die Ergänzung der Liste der vorhandenen Behindertenparkplätze. Dazu soll die Verwaltung beauftragt werden:

  1. die bestehende, öffentlich zugängliche Liste der Behindertenparkplätze im Stadtgebiet um Angaben zu den Abmessungen jedes einzelnen Parkplatzes zu ergänzen (mindestens Länge und Breite);
  2. dabei, soweit möglich, weitere für die Nutzbarkeit relevante Merkmale zu erfassen und auszuweisen, insbesondere Bordsteinabsenkungen, Längsgefälle, Bodenbelag sowie Abstand zum nächsten barrierefreien Gehwegübergang;
  3. die ergänzten Daten in derselben Form zu veröffentlichen, in der die bisherige Liste bereits zugänglich ist (z. B. Homepage der Stadt Erlangen, offenes Datenportal), und dabei auf eine barrierefreie Darstellung zu achten.

Begründung:
Öffentliche Behindertenparkplätze müssen bestimmte Mindestmaße (Siehe DIN 18040-3) erfüllen, damit sie von Menschen mit Behinderung tatsächlich genutzt werden können, etwa für das seitliche Aussteigen und Einsteigen mit Rollstuhl oder Rollator oder für Fahrzeuge mit Hebebühne bzw. Rollstuhlrampe. Je nach Art des Parkplatzes (Queraufstellung oder Längsaufstellung) und je nach genutztem Fahrzeug variiert der tatsächlich benötigte Platzbedarf erheblich.

Die Stadt Erlangen verfügt bereits über eine Liste aller öffentlichen Behindertenparkplätze. Diese enthält bislang jedoch keine Angaben zu deren Abmessungen. Für Nutzerinnen und Nutzer ist das ein entscheidendes Defizit: Ohne diese Information können sie vorab nicht verlässlich einschätzen, ob ein bestimmter Parkplatz für ihr Fahrzeug oder ihre Mobilitätshilfe überhaupt geeignet ist. In der Praxis bedeutet das häufig, dass Betroffene erst vor Ort feststellen, dass ein Parkplatz zu klein oder anderweitig ungeeignet ist, mit entsprechenden Folgen für ihre Mobilität, Zeitplanung und Teilhabe am öffentlichen Leben.
Da die Parkplätze bereits systematisch erfasst sind, ist die Ergänzung um Maßangaben mit überschaubarem Aufwand möglich, etwa durch Übernahme aus vorhandenen Planungsunterlagen und Genehmigungsunterlagen oder durch eine gezielte Nachmessung vor Ort. Eine vollständige und verlässliche Datengrundlage ist ein einfacher, aber wirkungsvoller Beitrag zu mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und entspricht dem Anspruch, Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen.

für die CSU-Fraktion: Josia Topf (Sprecher für Menschen mit Behinderung)
für die Grüne/GL-Fraktion: Ina Fischer (Sprecherin für Vielfalt und Teilhabe)