Alles unter Kontrolle

Anfrage zum Vorgehen der Erlanger Ordnungsbehörde bei Versammlungen

Das überaus restriktive Vorgehen des Erlanger Bürgeramtes | Öffentliche Sicherheit und Ordnung bei Anmeldungen von Kundgebungen und Demonstrationen wurde von uns in der Vergangenheit schon öfters thematisiert. Nach wie vor werden in den Versammlungsbescheiden überzogene und z.T. auch vom Versammlungsgesetz nicht legitimierte Beschränkungen erlassen. So wurde auch wieder bei der Demonstration der Erlanger Seebrücke am 13. Oktober vorgegangen. Sogar die Route musste geändert werden, damit CSU- und AfD-Infostände zur Landtagswahl nicht mit dieser Demonstration konfrontiert werden. Ins Auge stechen weitere Ausführungen im Bescheid der Erlanger Behörde, die diese Beschränkungen rechtfertigen sollen: Es werden verschiedene und berechtigte Protestaktionen gegen die AfD seit April und das Zeigen eines Transparentes bei einem CSU-Stand in einer herabwürdigenden Weise aufgelistet, als ob es daran etwas zu beanstanden gäbe. Außerdem wurden die genannten Protestaktionen überhaupt nicht von der Seebrücke veranstaltet.Auch zur Kundgebung »Stoppt gewerkschaftsfeindliche Seminare« am 25.10.18 wurden härtere Beschränkungen erlassen, als bei ähnlichen Veranstaltungen zum gleichen Thema in anderen Städten. Die Anmelder*innen beider Veranstaltungen werden inzwischen mit Vorladungen der Erlanger Polizei wg. vermeintlichen Verstößen gegen das bay. Versammlungsgesetz« überzogen.

Anfrage

Bitte beantworten Sie uns dazu schriftlich folgende Fragen spätesten bis 10.12.2018:

Im Bescheid zur Seebrücke vom 8.10.18 werden auf Seite 5 verschiedene Proteste gegen die AfD und einen Infostand der CSU aufgelistet und herabsetzend bewertet: Der CSU-Stand sei »bedrängt« worden; gegen die AfD sei am 6.4. eine »Störaktion« geplant gewesen; am 22.9. sei es gegenüber der AfD zu »verbalen Beleidigungen« gekommen und ein vorbeifahrender Radfahrer habe mit einer »schäumenden Colaflasche« gespritzt. Am 2.9. wurde beim AfD-Infostand ein Transparent gezeigt. Dabei sei es zu »Wortgefechten und Beleidigungen« gekommen. »Es musste u.a. wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz ermittelt werden«.

– Welche Ermittlungen sind hier gemeint? Etwa die polizeilichen Ermittlungen gegen den Fraktionsvorsitzenden der Grünen Liste, die dann von der Staatsanwaltschaft sofort eingestellt wurden?
– Wie kommt die Verwaltung auf die o. g. Bewertungen – aus eigenen Recherchen?

Auch Mitglieder der Grünen Liste waren bei diesen Aktionen vor Ort und haben ein anderes Bild. Was gibt es konkret daran zu beanstanden?
– Die Erlanger Seebrücke war nicht Veranstalterin dieser Aktionen und hat auch nicht dazu aufgerufen. Warum werden diese Geschehnisse trotzdem zum Nachteil der Seebrücke aufgelistet?

Am Rande der Diskussion um diese Beschränkungen wurde von Verwaltungsseite nebulös erwähnt, es würden »Erkenntnisse« vorliegen, die nicht weiter konkretisiert wurden.

– Um welche Erkenntnisse handelt es sich hier genau?

– Wurden hier wieder bereitwillig Verfassungsschutzbehörden o. ä. angefragt?

 

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