Grüne beantragen aufgrund neuer Rechtslage eine kommunale Verpackungssteuer
Jährlich fallen in deutschen Städten und Gemeinden mit ca. 14 Milliarden Einwegverpackungen riesige Abfallmengen an, Tendenz steigend. Sie verursachen pro Jahr rund 830.000 Tonnen CO2 und betragen 40 % des Straßenmülls. “Dieser Müll ist doppelt problematisch, da er in der Entsorgung nicht weiter getrennt werden kann, sondern gesammelt in den Restmüll geht – so findet auch keine Weiterverwertung der Rohstoffe statt“, bemerkt Peter Weierich, Grüner Sprecher für Nachhaltigkeit. Gegensteuern wollen inzwischen viele Städte mit einer kommunalen Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen für Speisen und Getränke. „Bei deutlich weniger Müll könnten mittelfristig auch die hohen Abfallgebühren in der Innenstadt reduziert und die Anwohner*innen entlastet werden“, so Weierich weiter.
Bisherige Initiativen für eine Einführung in Erlangen wurden mit der Begründung abgelehnt, dass erst eine bundes- bzw. landesrechtlich einheitliche Regelung geschaffen werden müsse.
Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht die Einführung von lokalen Verpackungssteuern für rechtmäßig erklärt und die Verfassungsbeschwerde einer McDonald’s-Franchisenehmerin gegen die Tübinger Verpackungssteuersatzung abgewiesen. Dadurch ist auch für andere Kommunen Rechtssicherheit gegeben.
Mit einem neuen Antrag will die Grüne Stadtratsfraktion endlich die Einführung dieser Einwegsteuer in Erlangen erreichen. „Diese Abgabe ist nicht nur ein kommunaler Meilenstein für Klimaschutz und Müllvermeidung, sie verbessert auch die städtische Haushaltlage: 950.000 Euro wurden 2022 in Tübingen eingenommen“, ergänzt Eva Linhart, Grüne Sprecherin für Finanzen und Haushalt.