Gemeinsamer Antrag von Grüne/Grüne Liste | SPD | Klimaliste | erlanger linke
Die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) hat verschiedene Auswirkungen auf die Stadt Erlangen, die auf Antrag der Grünen Fraktion den Fachausschüssen dargestellt wurden (63/119/2025).
Unter anderem besteht durch die Streichung des Art. 7 Abs. 3 a.F. ab dem 01.10.2025 keine gesetzliche Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen. Die Kommunen müssen nun entscheiden, ob in ihrem Gemeindegebiet eine Spielplatzpflicht gelten soll oder nicht (Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 n.F.).
Da wohnortnahe Spiel- und Freizeitflächen von großer Bedeutung sind, haben Kommunen verschiedenster Größen (bspw: München, Bubenreuth oder Nürnberg) bereits eigene Satzungen erlassen. Beispielhaft verweisen wir auf die Satzung der Stadt München.
Wir beantragen:
- Die Stadt Erlangen erarbeitet eine kommunale Spielplatzsatzung, die an der Spielplatzpflicht festhält. Die Fachstelle Spiel- und Freizeitanlagen bei Amt 41 soll bei der Erarbeitung beteiligt werden.
- Es soll geprüft werden, ob Zahlungen der Bauwerber*innen möglich sind um bestehende Spielplätze auszubauen, zu sanieren oder aus mehreren Bauprojekten einen großen Spielplatz zu machen.