Änderungsanträge zur Haushaltskonsolidierung für die Stadtratssitzung am 30.04.2025
- Kommunale Verpackungsteuer in Konsolidierungskonzept aufnehmen
- Lesecafè erhalten
- Erhalt Veranstaltungsfunktion Stadtteilkirchweihen
- Option „freiwillig mehr“ für Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- u.a. …
Kommunale Verpackungsteuer in Konsolidierungskonzept aufnehmen
Hiermit beantragen wir:
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um spätestens 2028, besser noch 2027 eine kommunale Verpackungssteuer einzuführen.
- Die Einnahmen aus der kommunalen Verpackungssteuer werden im Haushaltskonsolidierungskonzept ab 2028 eingeplant.
Die Einführung wird nach Möglichkeit in Abstimmung mit den Nachbarstädten Nürnberg und Fürth vorbereitet, muss jedoch notfalls unabhängig von anderen Städten in Bayern erfolgen. Die Verwaltung beantragt die Genehmigung der Verpackungssteuer beim Bayerischen Innenministerium und schöpft notfalls die erforderlichen Rechtsmittel aus.
Begründung: Die Einführung einer Kommunalen Verpackungssteuer wird von mehreren Fraktionen sowie vom Stadtteilbeirat Innenstadt gefordert. Sie kann u.a. zu einer Reduzierung des Müllaufkommens im öffentlichen Raum, insbesondere in der Innenstadt dienen und damit zu einer Reduktion der (viel zu) hohen Reinigungungskosten. Die bisherige Haltung der Verwaltung, dass man auf eine bundesweit oder landesweit einheitliche Regelung warten will, bewirkt eine Vertagung auf den „Sanktnimmerleinstag“. Auch der vorgeschlagene Weg, die Steuer über den Bayerischen Städtetag zu lancieren ist nicht zielführend: Erstens würden diese Abstimmungsprozesse zu lang dauern, und zweitens ignoriert die Bayerische Staatsregierung regelmäßig Forderungen bzw. Vorschläge des Städtetags.
Auch in Baden Württemberg musste EINE Stadt ein Vorreiterrolle einnehmen und hat nicht auf eine gemeinsame Linie mit anderen Kommunen gewartet. Das bedeutet: Auch in Bayern muss eine Kommune die „Erste“ sein – warum nicht Erlangen?
Erhalt Veranstaltungsfunktion Stadtteilkirchweihen & Einbeziehung Bergkirchweih
Die Stadtteilkirchweihen sind ein sehr wichtiger Ort des Zusammenhalts unserer Stadtgesellschaft. Durch den vorgeschlagenen Entfall der Veranstalterfunktion der Stadt Erlangen für die Stadtteilkirchweihen zur Einsparung dieses Betrags (30.000 €), wären diese in ihrer Durchführung gefährdet und könnten möglicherweise nicht mehr in der bisherigen Form stattfinden.
Andererseits könnte durch eine Reduzierung der bisher stattfindenden (indirekten) Unterstützung der Bergkirchweih um eben diesen Betrag (30.000 €), teilweise auch auswärtige Besuchende der Bergkirchweih zur Leistung eines Beitrags in dieser schwierigen finanziellen Situation der Stadt mit herangezogen werden. Denn nicht alle bei der Stadt Erlangen durch die Bergkirchweih anfallenden Kosten (wie z. B. städtisches Personal) werden bei der jährlichen Berechnung berücksichtigt.
Wir beantragen daher,
- Streichung der Position II/19 „Keine Übernahme der Veranstaltungsfunktion für Stadtteilkirchweihen“ der Konsolidierungsliste in der gesamten Höhe von 30.000 €
- Ergänzung der Konsolidierungsliste um eine Position „Reduzierung der (indirekten) Unterstützung der Bergkirchweih durch die Stadt Erlangen“ in Höhe von 30.000 €
Option „freiwillig mehr“ für Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Wir beantragen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, dass städtische Kultur- und Freizeiteinrichtungen – sofern sie Eintritt verlangen – eine Option „freiwillig mehr“ einführen. Diese soll die Möglichkeit bieten eine kleine Spende auf den Eintrittspreis aufzuschlagen.
Weitere Änderungsanträge zum Stadtrat am 30.04.25:
Ö 19 Haushalt 2025 – Haushaltskonsolidierungskonzept
Wir beantragen folgende aufgelistete Veränderungen des Ergebnishaushalts zu streichen und diese Kürzungen nicht umzusetzen:
Referat | Amt | Lfd. Nr. | Bezeichnung der Maßnahmen |
I | 52 | 2 | Nutzungsgebühr für Spielepool einführen |
I | 52 | 7 | Übernahme des Röthelheimbades durch die ESTW |
I | EB77 | 19 | Stilllegung von Matschanlagen, Einsparung Sandtausch, Inbetriebnahme und Einwinterung |
I | KVÜ | 36 | Optimierung der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet |
II | 23 | 19 | Keine Übernahme der Veranstaltungsfunktion für Stadtteilkirchweihen |
IV | 41 | 25 | Angertreff aufgeben |
IV | 41 | 27 | Stilllegung von Matschanlagen |
V | 51 | 23 | Anteil an Bio-Lebensmitteln und Zertifikaten |
V | 51 | 29 | Freiwillige Leistungen (Miet-, Bauunterhalts-, Ausstattungszuschüsse) kürzen bzw. abschaffen |
VI | VI | 1 | Aussetzung Baukunstbeirat bis 2028 |
VI | VI | 2 | Einstellung Vollzug Zweckentfremdungsverbotssatzung |
VI | 24 | 14 | öffentliche Brunnen außer Betrieb setzen |
VI | 24 | 15 | Ende einer Anmietung/Lesecafé |
VI | 66 | 47 | AGFK Standard reduzieren |
VI | 66 | 52 | Mobiles Geschwindigkeitsdisplay der Verkehrswacht künftig gegen Weiterverrechnung der Personal- und Gerätekosten umsetzen |