Digitale Werbeanlagen – Begrenzung der Standorte

Wir beantragen:• In der Stadt Erlangen werden keine weiteren digitalen Werbeanlagen genehmigt.• Der bereits genehmigte Standort an der Werner-von-Siemens-Straße wird aufgrund des dort sich ereigneten schweren Radunfalles überprüft.• Das zugesagte Gespräch mit der Fa. Ströer wird noch in diesem Jahr durchgeführt. Begründung: Aus der Genehmigung von drei digitalen Werbeanlagen wurde abgeleitet, dass weitere Anlagen ohne Beteiligung des Stadtrates bzw. des Bau- und Werkausschusses genehmigungsfähig seien. Die Anlagen haben jedoch jede für sich genommen und in ihrer Summe erhebliche ökologische Auswirkungen durch Energieverbrauch und Lichtverschmutzung und beeinträchtigen das Stadtbild negativ.Aus … Digitale Werbeanlagen – Begrenzung der Standorte weiterlesen