Landgericht: Durchsuchungen waren rechtswidrig

Hintergründe zum Vorgehen gegenüber der Stadtratsfraktion GRÜNE/Grüne Liste
Das Landgericht hat heute über die Durchsuchungen in den Räumen der Stadtratsfraktion GRÜNE/Grüne Liste im Erlanger Rathaus und bei einem Fraktionsmitglied zu Hause am 25.03. entschieden und diese für rechtswidrig erklärt. Die beschlagnahmte PC-Ausrüstung darf nicht ausgelesen werden. „Wir sind noch immer fassungslos über das Vorgehen gegenüber einem Stadtratsmitglied und unserer Fraktion“, sagt Dr. Birgit Marenbach, eine der beiden Fraktionsvorsitzenden. „Wir freuen uns sehr über die vielen Solidaritätsbekundungen“, so Marenbach weiter, „mussten jedoch auch viele Beleidigungen und massive Bedrohungen zur Kenntnis nehmen.“

Begründung der Durchsuchung war, dass ein Stadtrat fälschlich beschuldigt wird, Fotos von Funktionär*innen der AfD im Internet veröffentlicht zu haben. Er war, wie etliche andere Personen auch, im September vor Ort, als die AfD unter anderem in öffentlichen Messenger-Gruppen für eine Veranstaltung unter dem Titel „Politischer Islam“ geworben hatte. Die Verletzung des „Rechts am eigenen Bild“, durch das Hochladen der angezeigten Fotos, wurde unserem Fraktionsmitglied schon zum Zeitpunkt der Durchsuchung nicht mehr vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte trotzdem weiter, nun wirft sie ihm „Beihilfe“ dazu vor. Selbst dafür sei die Beweislage zu dünn, meint der Anwalt des Betroffenen, „wahrscheinlich waren die Durchsuchungen nur ein weiterer Versuch die Vorwürfe irgendwie zu untermauern“. Das Landgericht bezweifelt, ob man überhaupt auch nur einen Anfangsverdacht unterstellen durfte.

Für Marcus Bazant, ebenfalls grüner Fraktionsvorsitzender, geht es hier nicht nur um eine juristische Auseinandersetzung. „Es geht darum, ob man es mit sich machen lässt, dass die AfD inzwischen ganz gezielt mit ungerechtfertigten Anzeigen versucht, engagierte Bürger*innen einzuschüchtern und demokratisches Handeln zu behindern. Das höhlt unser Gemeinwesen von innen aus.“ Für Bazant ist dies auch gegen eine offene (Stadt-)Gesellschaft gerichtet. „Wer denkt, man könne passiv und scheinbar neutral danebenstehen, wenn so etwas wie hier geschieht, sollte sich nur einmal vorstellen, die nächste fälschlich beschuldigte Person wäre Journalist*in, Mitglied in einem Kirchenvorstand oder aktive Gewerkschafter*in: Werden dann auch Redaktionen, Pfarreien und Gewerkschaftshäuser durchsucht und lahmgelegt?“

2 Gedanken zu „Landgericht: Durchsuchungen waren rechtswidrig“

  1. Die braunen Gesinnungsbrüder haben wieder in vielen Behörden, der Justiz und beim Vollzug ihre Leute sitzen. Erinnerungen an die Endzeit der Weimarer Republik.

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