Änderungsantrag: VGN-Tariferhöhung 2
Im Zuge der Verkehrswende ist es unabdingbar den Erlanger Busverkehr attraktiver zu gestalten. Nur durch einen Umstieg vom privaten PKW auf den Umweltverbund – bestehend aus Fuß-, Radverkehr und öffentlichem Nahverkehr – kann der CO2-Ausstoß in Erlangen so reduziert werden, dass wir der notwendigen Klimaneutralität vor 2030 näherkommen. Schließlich erfolgt der größte CO2-Ausstoß unserer Stadt durch den Verkehr.
Gleichzeitig führen weniger Autos zu einer geringeren Verkehrs- und Lärmbelastung und damit zu einer höheren Aufenthalts- und Lebensqualität, insbesondere in der Innenstadt.
Die Tariferhöhungen, wie sie in der Beschlussvorlage zur „Anhebung der VGN-Tarife 2022 für die Tarifstufe C in Erlangen“ geplant sind (5,5 % zum 1. Januar 2022) tragen sicher nicht zur Attraktivitätssteigerung des Busverkehrs bei – eher im Gegenteil. Gerade in der Innenstadt führen hohe Preise bei kurzen Strecken zu einem besonderen Akzeptanzproblem.
Themen
VGN: Jährliche Tarifentscheidungen, keine Vorfestlegung für 5 Jahre
Änderungsantrag: VGN-Tariferhöhung 1
Die Beschlussvorlage zur „Anhebung der VGN-Tarife 2022 für die Tarifstufe C in Erlangen“ beinhaltet neben der Tariferhöhung zum 1. Januar 2022 um 5,5 % auch eine „ab dem 1. Januar 2023 für mindestens vier Jahre vertraglich festgeschriebene und nicht aufkündbare Regelung zu einer indexbasierten Tariffortbildung“.
Bislang wurden Tariferhöhungen dem Stadtrat jährlich zur Entscheidung vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage zementiert eine Tariferhöhung des ÖPNV jedoch für 5 Jahre – also bis zum Ende der Stadtratsperiode – obwohl aus heutiger Sicht nicht absehbar ist, wie sich die finanziellen Rahmenbedingungen des ÖPNVs vor dem Hintergrund eines zunehmenden Klimabewusstseins und anstehenden Bundestags- und Landtagswahlen in dieser Zeit verändern. Gleichzeitig kann auch die kommunale Wirtschaftslage der nächsten 5 Jahre zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht valide prognostiziert werden.
Regelmäßiger Austausch mit den Erlanger Schulen
wir beantragen:
• Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge für einen regelmäßigen Austausch zwischen den Schulleitungen der verschiedenen Erlanger Schulen (Berufsbildende Schulen, Gymnasien, Realschulen / Wirtschaftsschule, Mittelschulen, Grundschulen, sonstige Schulen) und den Mitgliedern des Bildungsausschusses.
Bebauungsplan Pirolweg Dechsendorf
wir beantragen:
- Für die Fläche zwischen Pirolweg, Wildentenweg und Bischofsweiherstraße in Dechsendorf wird die Änderung / Neuaufstellung des Bebauungsplans nur in Aussicht gestellt in Verbindung mit einem qualifizierten Planverfahren, z.B. einem RPW-Wettbewerb.
Ziel ist es, auf der Fläche eine eher verdichtete, städtebaulich, architektonisch, ökologisch und energetisch zeitgemäße und hochwertige Bebauung zu realisieren. Der Ortsbeirat Dechsendorf und die Bewohner*innen der angrenzenden Gebiete sind frühzeitig einzubinden. - Es ist zu prüfen, ob auf dieser Fläche Holzbauweise gefördert und umgesetzt werden kann.
Sicherheitsbehörden lassen sich vor rechten Karren spannen
Erneutes Vorgehen der Polizei gegen Stadtratsmitglied
Am 31. März erklärte das Landgericht Nürnberg-Fürth das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss des Erlanger Amtsgerichts für rechtswidrig. Fünf Tage zuvor durchsuchte die Polizei in Begleitung eines Staatsanwalts und des städtischen Rechtsreferenten das Fraktionsbüro der Stadtratsfraktion GRÜNE/Grüne Liste – ohne diese zu informieren. Zeitgleich fand eine Hausdurchsuchung bei einem Stadtrat und stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen Fraktion statt, zahlreiche elektronische Geräte wurden an beiden Orten mitgenommen und teilweise ausgelesen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe Beihilfe zu einem Verstoß gegen das Kunsturheberrecht begangen. Als vor einem halben Jahr Fotos einer AfD-Veranstaltung in Erlangen zum Thema „politischer Islam“ veröffentlicht wurden, erstattete die AfD Anzeige. Der Beschuldigte war mit weiteren Beobachter*innen vor Ort – da er die Fotos nachweislich nicht hochgeladen hatte, plädiert die Staatsanwaltschaft auf „Beihilfe“. Das Landgericht dagegen sieht keinen hinreichenden Anfangsverdacht, dass hier eine Straftat in Frage käme, die solch drastische Maßnahmen rechtfertigt. Außerdem äußert es Zweifel, ob mit der Fotoveröffentlichung überhaupt eine Straftat vorliegt.
Die Erlanger Polizei ermittelt inzwischen in einer weiteren Angelegenheit gegen diesen Stadtrat.
Landgericht: Durchsuchungen waren rechtswidrig
Hintergründe zum Vorgehen gegenüber der Stadtratsfraktion GRÜNE/Grüne Liste
Das Landgericht hat heute über die Durchsuchungen in den Räumen der Stadtratsfraktion GRÜNE/Grüne Liste im Erlanger Rathaus und bei einem Fraktionsmitglied zu Hause am 25.03. entschieden und diese für rechtswidrig erklärt. Die beschlagnahmte PC-Ausrüstung darf nicht ausgelesen werden. „Wir sind noch immer fassungslos über das Vorgehen gegenüber einem Stadtratsmitglied und unserer Fraktion“, sagt Dr. Birgit Marenbach, eine der beiden Fraktionsvorsitzenden. „Wir freuen uns sehr über die vielen Solidaritätsbekundungen“, so Marenbach weiter, „mussten jedoch auch viele Beleidigungen und massive Bedrohungen zur Kenntnis nehmen.“