Arbeitslosengeld II – Freibetrag für Nachweis von Kontoeingängen

Menschen, die auf ALG II-Leistungen angewiesen sind, müssen auch geringfügige Kontoeingänge nachweisen und überprüfen lassen, ob sie als Einkommen gewertet werden und Einfluss auf die Leistungen haben. Das Sozialamt soll zukünftig auf Nachweise für Kontoeingänge bis 100 Euro pro Monat verzichten.

Stadtratsantrag

Menschen, die auf ALG II-Leistungen angewiesen sind, müssen auch geringfügige Kontoeingänge nachweisen und überprüfen lassen, ob sie als Einkommen gewertet werden und Einfluss auf die Leistungen haben.

Zwei Beispiele:
• Nachgewiesen werden musste ein Kontoeingang über 6 Euro für den Verkauf von Babykleidung über ebay.
• Manche Leistungsbezieher*innen heben ihre Grundsicherung vorerst komplett vom Konto ab und überweisen später wieder einen Teil zurück – z. B. 50 Euro, damit die Stromrechnung abgebucht werden kann. Auch hier wird ein Nachweis verlangt, ob es sich um Einkommen handelt.

Wir beantragen:
• Das Sozialamt verzichtet zukünftig auf Nachweise für Kontoeingänge bis 100 Euro pro Monat. Dies ist der monatliche Grundfreibetrag für zusätzliches Einkommen bei Leistungen nach dem SGB II. Dadurch reduziert sich auch der Verwaltungsaufwand.

Wolfgang Winkler (Fraktionsvorsitzender, Sprecher für Soziales)

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