VGN-Tariferhöhungen – Stärkung des Umweltverbunds

In Ergänzung zu den geplanten VGN-Tariferhöhungen stellen wir folgende Anträge zur Stärkung des Umweltverbunds:

Antrag zum UVPA am 27.6.17

1. Kurzfristige Prüfung der technischen Anforderungen an ein leistungsfähiges und zukunftsweisendes Fahrgastinformationssystem und Bericht dazu im September in den Gremien.

2. Prüfung der technischen Anforderungen, um auch die Busse aus dem Umland in die Ampelvorrangschaltung integrieren zu können.

3. Anmeldung folgender Mittel auf der IP-Nr. 547.870 „Investitionszuschuss/Förderung ÖPNV“ für den kommenden Haushalt durch die Verwaltung: 2018 200.000 € (+ 50.000 € gegenüber Plan 2018 im Haushalt 2017), Plan 2019 250.000 € (+100.000€) und Plan 2020 350.000 € (+200.000 €).

4. Prüfung folgender Maßnahmen:
4.1. Zusammenlegung der unter 3. genannten Haushaltsstelle mit IP-Nr. 541.610 „Bushaltestellen“ und IP-Nr. 541.8411 „Infrastruktur Radverkehr“ zu einer Haushaltsstelle „Infrastruktur Umweltverbund“.
4.2. Einrichtung eines eigenen „Bautrupps“, um kleinere Maßnahmen besser planen und umsetzen zu können.

5. Umsetzung bzw. Sachstandsbericht der offenen Beschlüsse bis zum Jahresende, die der Stadtrat am 30.6.2016 aufgrund unseres Antrags vom 22.6.15 beschlossen hatte, v.a.:
5.1. Wie auch in Nürnberg vor zwei Jahren wird in Erlangen geeignetes Planungsbüro mit der Prüfung von Tarifänderungen in der Tarifzone C beauftragt. Dabei soll insbesondere dargelegt werden, von welchen Mindereinnahmen oder Mehreinnahmen auszugehen ist.
5.2. Entwicklung eines Kriterienkatalogs zur Gestaltung von Bushaltestellen zur Komfortverbesserung (Überdachung, Beleuchtung, Fahrradabstellplätze etc.)
5.3. Erstellung eines Prioritätenplanes zur systematischen Ausweitung des elektronischen Fahrgastinformationssystems (incl. Umsteigebeziehungen, Störungen oder Verspätungen)
5.4. Optimierte Taktung mit Anschlussgarantie zwischen Stadt- und Landkreisbussen und der S-Bahn

Begründung:
Zu 1.) Im aktuellen Fahrgastinformationssystem werden die Umlandbusse nicht angezeigt, kurzzeitige Fahrplanänderungen aufgrund z.B. von Baustellen finden sich auch bei längerem Vorlauf nicht in der Fahrplanauskunft des VGN wieder, anders als z.B. bei der Bahn.
Zu 4.) Durch die Zusammenlegung der Infrastrukturmittel können die Planungen gebündelt und in der Verwaltung einfacher abgearbeitet werden. Die Maßnahmen können gesamtheitlich im Stadtplanung/Verkehrsbereich geplant und im Tiefbaubereich umgesetzt werden. Dazu wäre auch ein eigener „Bautrupp“ im Bauhof sinnvoll, der durch Einsparung bei den ansonsten externen Vergaben schneller und einfacher die meist kleineren Maßnahmen umsetzten könnte. Damit wäre ebenfalls ein besserer, weil prozessoptimierter Mittelabfluss aus dem zusammengelegten Topf möglich.

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