Überarbeitung der Stellplatzsatzung

Die städtische Stellplatzsatzung geht von dem Grundgedanken aus, dass jeder Wohnung ein Auto zugeordnet wird. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Eine Überarbeitung der Satzung ist notwendig, um günstigeren Wohnraum zu erhalten, höhere Wohn- und Lebensattraktivität für die Innenstadt zu erreichen, den Umweltverbund, sowie autofreies Leben zu stärken.

Stadtratsantrag

Die städtische Stellplatzsatzung geht von dem Grundgedanken aus, dass jeder Wohnung mindestens ein Auto zugeordnet wird. Die geforderte Anzahl der Stellplätze stimmt nicht immer mit dem tatsächlichen Bedarf überein.

Wenn sich die Bewohnenden eines Hauses gegen ein eigenes Auto entscheiden oder aufgrund guter ÖPNV-Anbindung nur wenige Stellplätze nötig sind, werden trotzdem Stellplätze gefordert. Die Stellplatzpflicht erhöht somit unnötig die Baukosten von Gebäuden und wirkt als Investitionshindernis.
Dem zunehmenden Bedarf an leicht zugänglichen und trockenen Fahrradabstellplätzen wird in der Satzung hingegen nicht ausreichend Rechnung getragen.

Ziel der Überarbeitung der Stellplatzsatzung ist es, günstigeren Wohnraum – besonders für Familien – zu erhalten, höhere Wohn- und Lebensattraktivität für die Innenstadt zu erreichen, den Umweltverbund, sowie autofreies Leben zu stärken.

Wir beantragen die Überarbeitung der Stellplatzsatzung unter Berücksichtigung folgender  Punkte:

  • Befreiung der Stellplatzpflicht für nachweislich Nicht-KFZ-Besitzende
  • Modifizierung und Verringerung der PKW-Richtzahlen, besonders im geförderten Wohnungsbau
  • Ablösemöglichkeit von PKW-Stellplätzen durch hochwertige, überdachte und ebenerdige Fahrradstellplätze (z. B.: für einen PKW-Stellplatz 5 Radstellplätze; PKW-Stellplätze können nur gegen Fahrradstellplätze abgelöst werden, wenn keine Fahrradstellplätze abgelöst wurden)
  • Verstärkte Vorraussetzungen für E-Mobilität vorsehen, z. B. mit Steckdosen oder Ladestationen.
  • Errichtung von Stellplätzen für Lastenräder und Fahrräder mit Anhänger (die notwendige Stellfläche beträgt ~1 m auf 2,40m, z. B. je volle 10 Radstellplätze ein  Stellplatz für Lastenräder oder Fahrräder mit Anhänge errichten)
  • Modifizierung und Erhöhung der Richtzahlen und der Qualität von Fahrradstellplätzen (z. B. ebenerdiger Zugang, Überdachung von Langzeitabstellanlagen bei Wohnanlagen und Firmenparkplätzen)
  • Carsharing – mit schlüssigen Konzept inkl. aktiver Bewerbung durch die Bauherren (in München wird der Stellplatzschlüssen auf 0,8 pro Wohnung reduziert, wenn der Nachweis zur Nutzung von Carsharing erbracht wird)
  • Ablösemöglichkeit von KFZ-Stellplätzen auf Firmengeländen bei Errichtung von:
    • radfördernden Infrastruktureinrichtungen (z. B.: Duschen, Umkleiden, Spinde…)
    • nachgewiesenen Firmentickets für ÖPNV (z. B. 1 Stellplatz pro 3 Jahresabos)
    • Erhöhung des Baum- und Grünanteils und der Durchgrünung von Stellplatzanlagen

Dr. Birgit Marenbach

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