Regelung der Zuständigkeiten des Bau- und Werkausschuss

Bisher ist es nicht eindeutig,  welche Bauvorhaben dem Ausschuss vorgelegt werden müssen. Das soll nun geklärt werden.

Stadtratsantrag

In §12 der GO der Stadt Erlangen sind unter Punkt 7. die Zuständigkeiten des BWA aufgeführt.
Die dort gewählte Formulierung für die Behandlung von Befreiungen und Ausnahmen bietet mit der Wortwahl „von erheblicher Bedeutung“ Interpretationsraum und es ist nicht eindeutig welche Bauvorhaben dem Ausschuss vorgelegt werden. Es gab dazu in den letzten BWA Sitzungen Fragen und Bitten dies eindeutiger zu definieren.
Für das Gebiet des Burgberges wurde mit dem UVPA-Beschluss vom Oktober 2017 festgelegt, dass bei Überschreitungen der GRZ und GFZ >10% das BV dem Ausschuss vorgelegt wird.

Wir beantragen, dass

  • die Verwaltung zeitnah einen Vorschlag für den BWA unterbreitet, bei welchen Befreiungen und Ausnahmen eine erhebliche Bedeutung vorliegt und daher der BWA zuständig ist
  • der Ausschuss über Bauvorhaben von städtebaulichem Interesse des staatlichen Bauamtes informiert wird

Dr. Birgit Marenbach

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