Prüfung von Verbesserungen bei der Trassenführung der Stadt-Umland-Bahn (StUB)

Skeptiker*innen mitnehmen, Fragen beantworten, juristisches Risiko minimieren: Fakten-Check zur StUB beantragt …

Stadtratsantrag

Derzeit befinden sich bei den Fachverbänden verschiedene neuere Trassenoptionen in der Diskussion. Für den anstehenden Planungsprozess zur Stadt-Umland-Bahn beantragen wir:

  • Die Verwaltung bezieht diese neuen Optionen in ihre Bewertung mit ein und bereitet diese mit den bisherigen Prüfungen in einer für die Bevölkerung verständlichen Form auf. Dabei stellt sie insbesondere die Vor- und Nachteile beider Varianten einer Talquerung, „Kosbacher Brücke“ und „Büchenbacher Damm“ hinsichtlich der Aspekte „Fahrzeit“, „Passagieraufkommen“, „Anbindung der Stadtteile“, „Auswirkungen auf das Stadtbild „, „ökologische Folgen“ dar.
  • Die Verwaltung erläutert, warum die einzige nach den Vorgaben der „Standardisierten Bewertung“ durchgerechnete Variante ohne „Kosbacher Brücke“ den für die Zuschussfähigkeit nötigen Nutzen-Kosten-Faktor von 1,0 nicht erreichen konnte. Sie erarbeitet eine Einschätzung, mit welchem Nutzen-Kosten-Faktor eine neue Trassenoption rechnen könnte. Dabei wird sie auch vorhandene (Teil-) Ergebnisse aus früheren Untersuchungen verwenden sowie Maßnahmen benennen, mit denen eine Steigerung des Nutzen-Kosten-Faktors erreicht werden könnte.
  • Es werden so bald wie möglich Strukturen geschaffen, die eine institutionalisierte Beteiligung der verschiedenen Verbände im Planungsprozess sicherstellt.

Begründung:

Am 11. Mai 2016 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Planfeststellungsbeschluss aufgehoben, mithilfe dessen die Stadt Heidelberg ihre Straßenbahn zur Universität führen wollte. Angeführt wurde von den Kläger*innen (u.a. der Universität) auch eine mangelnde Alternativenprüfung – eine Kritik, der sich das Gericht gemäß der eigenen Pressemitteilung angeschlossen hatte: „Das Regierungspräsidium habe die Belange der Universität bereits bei der Prüfung der in Betracht kommenden Planungsalternativen nicht ausreichend in den Blick genommen.“

Bei der StUB wurden 2012 zwei Trassen geprüft und nach den Vorgaben der „Standardisierten Bewertung“ durchgerechnet. Aber würde die damalige Prüfung auch einer Klage standhalten? Reicht es aus, die fehlende Förderfähigkeit einer Variante festzustellen ohne zu ermitteln, ob diese durch vertretbare Maßnahmen erreicht werden könnte? Welchen Einfluss haben die Entwicklungen seit 2012, wie z.B. die Planungen zum Siemens Campus?

Die „Standardisierte Bewertung“ ermittelt zahlreiche Parameter und versucht dann, den volkswirtschaftlichen Nutzen eines Projekts zu ermitteln. Zwei Beispiele für diese Parameter sind bei der StUB die Umsteigequalität am Bahnhof und das Parkplatzangebot bei den großen Arbeitgeber*innen – beides Parameter, die mit unterschiedlich großem Aufwand verändert werden könnten. Alleine um ein späteres Prozessrisiko zu minimieren, halten wir die beantragte Prüfung für notwendig – natürlich mit dem Ziel, die beste Trassenführung für die gesamte Stadt möglichst schnell zu realisieren.

Harald Bußmann
Julia Bailey

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