Verdeckte Parteifinanzierung mit Fraktionszuschüssen

GRÜNE/Grüne Liste beantragen verbindlichen Stadtratsbeschluss und rückwirkende Prüfung zur Verwendung von öffentlichen Geldern
Stadtratsfraktionen und Einzelstadträt:innen erhalten neben den persönlichen Aufwandsentschädigungen auch Zuschüsse für die Fraktionsarbeit. Diese öffentlichen Gelder sind jedoch nur für die unmittelbare Stadtratsarbeit bestimmt, beispielsweise für Personalkosten und Büromaterial. Bewirtungen, Geschenke, Geburtstagsempfänge und sonstige Feiern sowie Parteiwerbung und Wahlkampf dürfen mit diesen Zuschüssen nicht finanziert werden. Eine Prüfung des Revisionsamtes hat nun Beanstandungen ergeben: einzelne Erlanger Stadtratsfraktionen haben diese Gelder im größerem Umfang für Parteiwerbung, Feierlichkeiten und Bewirtung verwendet.

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Prüfung der Fraktionszuschüsse der gesamten Stadtratsperiode 2014-2020

Im Rahmen der Prüfung von Amt 13, Sachgebiet Stadtratsangelegenheiten, wurde die Auszahlung der Fraktionszuschüsse in den Jahren 2019 – 2021 durch das Revisionsamt überprüft. Grundsätzlich dürfen diese Zuschüsse nur für die ganz konkrete Fraktionsarbeit verwendet werden. Zudem ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strikt darauf zu achten, dass keine unzulässige (verdeckte) Parteienfinanzierung stattfindet, d. h. Partei-Werbemittel und Parteien zuzurechnende Kosten wie z.B. Wahlkampffinanzierung sind absolut unzulässig. Bei der Abrechnung mehrerer Stadtratsfraktionen und Einzelstadtratsmitgliedern war jedoch der Bezug zur Fraktionsarbeit nicht immer erkennbar.
Das Revisionsamt hat analog zum Vorgehen im bayerischen Landtag den betroffenen Fraktionen und Einzelstadträt:innen seine Erkenntnisse aufgezeigt und Gelegenheit eingeräumt eine Rückzahlung zu veranlassen.Bei Fraktionszuschüssen handelt es sich um öffentliche Gelder, die zweckgebunden ausschließlich für die ganz konkrete Fraktionsarbeit vorgesehen sind.Nachdem es in den Jahren 2019 – 2021 Beanstandungen durch das Revisionsamt gab, liegt der Verdacht nahe, dass auch in den Vorjahren unzulässige Zuschüsse ausbezahlt wurden.

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Klare Regeln für Fraktionszuschüsse

Im Rahmen der Prüfung von Amt 13, Sachgebiet Stadtratsangelegenheiten, wurde die Auszahlung der Fraktionszuschüsse in den Jahren 2019 – 2021 durch das Revisionsamt überprüft. Grundsätzlich dürfen diese Zuschüsse nur für die ganz konkrete Fraktionsarbeit verwendet werden. Zudem ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strikt darauf zu achten, dass keine unzulässige (verdeckte) Parteienfinanzierung stattfindet, d.h. Partei-Werbemittel und Parteien zuzurechnende Kosten wie z. B. Wahlkampffinanzierung sind absolut unzulässig.
Bei der Prüfung des Revisionsamtes haben sich Beanstandungen ergeben.

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Gedenkort ehemalige Hupfla: Abbruchkante erhalten

Fotomontage Hupfla-Gebäude mit Abbruchkante

Grüner Kompromissvorschlag zum Abriss der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt
Das bevorstehende Abriss auch des zweiten Gebäudeflügels der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt (Hupfla) polarisiert. Im Rahmen der NS-“Euthanasie“-Aktion T 4 wurden über 900 Menschen von dort in Tötungslager deportiert. Im Anschluss an diese Aktion wurde vor Ort mittels Hungerkost gemordet – Schätzungen gehen hier von mindestens 1000 weiteren Toten aus. Die Tatorte befanden sich hauptsächlich im Souterrain der Gebäudeteile, die abgerissen werden sollen. Der weitere Abriss sei ein „irreparabler Schaden für die Erinnerungskultur“, schreiben die Nachkommen NS-Verfolgter in einem Brief an den Landtag. Seit langem setzt sich das Erlanger Aktionsbündnis „Gedenken gestalten – Heil-und Pflegeanstalt erhalten“ für den Erhalt des gesamten Gebäudes ein.
„Leider sind die Planungen des Universitätsklinikums inzwischen so weit fortgeschritten und beschlossen, dass ein Erhalt des gesamten Ostflügels unrealistisch ist“, bedauert Dr. Birgit Marenbach, eine der beiden grünen Fraktionsvorsitzenden. Für die Grüne Stadtratsfraktion bringt sie einen Kompromissvorschlag ein: wenigstens ein kleines Stück der Fassade als Abbruchkante muss stehen bleiben. Dies würde genau zu einer „Irritation“ führen, die auch im Rahmenkonzept von Professor Skriebeleit gefordert wird. Außerdem sollten die Abbruchsteine des Ostflügels gelagert werden für spätere Verwendungen im Umfeld der Gedenkstätte.
„Eine grobe Abbruchkante zeigt, dass es hier Brüche gab. Es wurde gebrochen mit der Würde des Menschen, mit dem Eid des Hippokrates, mit der Fürsorgepflicht von Schutzbefohlenen. Es bleiben die Trümmer der Verletzungen, des Unrechtes, der offenen Fragen von Angehörigen und uns allen“, so Marenbach weiter.

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Entsiegelung von städtischen Plätzen

Zum TOP Ö14 im UVPA am14.03.23 „Entsiegelung von städtischen Plätzen; hier: Prioritätenliste“ beantragen wir folgende Änderungen:

• Die Verwaltung ergänzt die Vorlage zu den Plätzen Erlangens um den Parameter `Biodiversität´ und nimmt ihn diesem Jahr eine Erhebung der Plätze in Kategorie A hinsichtlich von Baumbestand / Vitalität / Baumart und Böden vor.
• Die Verwaltung prüft für die Plätze die in die Kategorie B, C, D und E fallen und damit eine Umsetzung von Planungsvorhaben für dies Kategorie in den nächsten 5 Jahren sehr unrealistisch ist, welche einfachen und kurzfristig umsetzbaren Möglichkeiten hinsichtlich einer Entsiegelung und Bepflanzungen mit Bäumen, Sträuchern oder Stauden für diese Plätze bestehen.

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