Nachweis der SozialhilfeempfängerInnen über ihre Bemühungen um einen Arbeitsplatz

Antrag zum Bewerbungszwang von SozialhilfeempfängerInnen …

Antrag

Schon seit längerer Zeit fordert das Sozialamt der Stadt Erlangen regelmäßig SozialhilfempfängerInnen auf, schriftlich nachzuweisen, daß sie sich intensiv um eine Arbeitsstelle bemühen. In diesem Zusammenhang wird von den Betroffenen verlangt, daß sie dem Sozialamt nachweisen, daß sie mindestens 15 bis 20 private Bewerbungen pro Monat vornehmen. Andernfalls wird mit der Kürzung oder der Streichung der Sozialhilfe gedroht. Betroffen hiervon sind auch alleinerziehende SozialhilfeempfängerInnen, deren Kind gerade einmal 3 Jahre alt geworden ist.

 Zu diesem Verhalten des Sozialamtes hatte ich in der Stadtratsitzung im Dezember 2000 zwei Anfragen gestellt. Diese wurde nunmehr in der Sitzung des SGA am 21.02 2001 per Tischauflage beantwortet. Dieses Verhalten der Verwaltung empfinde ich als eine Unverfrorenheit. Es ist bei bestem Willen nicht nachvollziehbar, warum eine über zwei Monate zurückliegende Anfrage per Tischauflage beantwortet wird.

 Ich beantrage daher,

in der nächsten Sitzung des Stadtrates darüber Auskunft zu geben, warum über zwei Monate zurückliegende Anfragen per Tischauflage beantwortet werden, und ob die Verwaltung auch künftig so vorgehen will.

 In der Sache selber stelle ich folgenden Antrag:

 1. Bevor eine SozialhilfeempfängerIn vom Sozialamt aufgefordert wird, sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen und die Bemühungen nachzuweisen, muß vom Sozialamt in einem persönlichen Gespräch mit der/m Betroffenen geklärt werden, ob diese/r überhaupt in der Lage ist zu arbeiten.

 2. Bevor das Sozialamt SozialhilfeempfängerInnen auffordert, die Bemühungen um eine Arbeitsstelle durch den Nachweis einer Mindestzahl an eigenen Bewerbungen pro Monat nachzuweisen, ist vom Sozialamt zu klären, welche Tätigkeiten von den Betroffenen tatsächlich ausgeübt werden könnten und wie in diesen Bereichen der Stellenmarkt ist.

 3. Soweit das Sozialamt SozialhilfeempfängerInnen auffordert, ihre Bemühungen um eine Arbeitsstelle durch eigene Bewerbungen nachzuweisen, ist den Betroffenen in dem Schreiben mitzuteilen, bis zu welcher Höhe das Arbeitsamt die hierdurch entstehenden Unkosten übernimmt, und daß die darüber hinausgehenden Unkosten vom Sozialamt bei Vorlage entsprechender Belege erstattet werden. Außerdem ist den Betroffenen die örtliche Presse kostenlos zur Verfügung zu stellen, damit sie überhaupt in der Lage sind, eigene Bewerbungen zu tätigen.

 Zur Begründung der vorliegenden Anträge möchten wir auf folgendes hinweisen:

 Uns sind Fälle bekannt, in denen alleinerziehende SozialhilfeempfängerInnen aufgefordert wurden, gegenüber dem Sozialamt nachzuweisen, daß sie mindestens 15 bis 20 mal pro Monat eigene Bewerbungen getätigt haben, unmittelbar nachdem deren Kind  drei Jahre alt geworden ist. Solche Betroffenen sind aber in der Regel gar nicht in der Lage zu arbeiten. In der Regel ist es nämlich nicht möglich, für sein Kind bereits unmittelbar nach Erreichen des dritten Lebensjahres einen Kindergartenplatz zu bekommen. Vielmehr ist dies in der Regel erst zum Beginn des darauf folgenden Schuljahres möglich. Hinzu kommt, daß die Kinder in der ersten Zeit des Kindergartenbesuches sehr häufig krank sind, so daß der alleinerziehende Elternteil frühestens nach circa einem halben Jahr tatsächlich erst in der Lage ist, halbtags zu arbeiten. Außerdem ist nicht jedes Kind bereits mit 3 Jahren kindergartentauglich. Auch bei Kleinkindern handelt es sich um individuelle Persönlichkeiten, die entsprechend differenziert betreut werden müssen. 

Deshalb ist es nicht möglich, davon auszugehen, daß Alleinerziehende eines dreijährigen Kindes zumindest halbtags arbeiten können. Vielmehr muß diese Frage individuell geklärt werden.

 Die übrigen Anträge begründen sich von selbst. Zu berücksichtigen ist dabei, daß das Arbeitsamt Bewerbungskosten nur bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr übernimmt, und daß im Sozialhilfesatz keine Bewerbungskosten mit enthalten sind. 

Eine ausführlichere Begründung der  Anträge erfolgt mündlich.

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