Mieterhöhungen gesetzlich einschränken

Die Mieten auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Es muss auch mit gesetzlichen Änderungen entgegen gesteuert werden, für die der Bund bzw. das Land zuständig sind.

Gemeinsamer Stadtratsantrag Grüne/Grüne Liste| SPD

Die Mieten in Erlangen sind auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Die Stadt versucht hier z.B. durch den Bau neuer öffentlich geförderter Wohnungen entgegen zu steuern. Dies reicht aber bei weitem nicht aus. Notwendig sind auch gesetzliche Änderungen, für die der Bund bzw. das Land zuständig sind.

Wir beantragen:

  • Die Stadt setzt sich beim Bayerischen Städtetag und vor allem beim deutschen Städtetag dafür ein, die folgenden Forderungen an den jeweils zuständigen Gesetzgeber zu richten:
    Eine deutliche Reduzierung der Mieterhöhungsmöglichkeiten bei Modernisierungs- und Energieeinsparmaßnahmen. Eine Erhöhung um 11 % der Kosten pro Jahr ist angesichts der derzeit niedrigen Zinsen vollkommen überhöht.
  • Nachbesserungen bei der Mietpreisbremse, damit diese wirklich greift: Hier muss der Mietpartei insbesondere das Recht eingeräumt werden, die letzte Miete des Vormieters zu erfahren. Außerdem müsste eine Mietreduzierung auch rückwirkend möglich sein, so dass Vermieter, die eine deutlich überhöhte Miete verlangen, das Risiko haben, dass auch nachträglich die Miete reduziert wird.
  • Ein Absenken der Kappungsgrenze bei Gemeinden mit erhöhten Wohnbedarf wie Erlangen von derzeit 15 % auf 10 %.“

Für die SPD-Fraktion: Barbara Pfister (Fraktionsvorsitzende) |  Philipp Dees (Sprecher für Wohnen)
Für die Grüne/GL-Fraktion: Julia Bailey (Fraktionsvorsitzende) | Wolfgang Winkler (Sprecher für Wohnen)

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.