Förderung von Radschnellwegen

Immer mehr Pendler*innen wählen das Fahrrad als Verkehrsmittel. Leider ist die Verkehrsinfrastruktur im Großraum Nürnberg – Fürth – Erlangen – Schwabach noch nicht ausreichend darauf eingestellt. Radschnellwege als „Autobahnen für das Fahrrad“ sollen die Möglichkeit bieten, weitgehend kreuzungsfrei, geradlinig­, auf guten Oberflächen und breiten Wegen ans Ziel zu kommen. Das Pendeln per Fahrrad wird attraktiver und der motorisierte Individualverkehr eingedämmt.

Allerdings muss die Trägerschaft inklusive Finanzierung wie bei den Staatsstraßen vom Freistaat Bayern übernommen werden. Der Freistaat soll dann in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen einen Landesradwegeplan erstellen und der Einrichtung von Radschnellwegen insbesondere in Ballungsregionen mit hohem Pendelanteil höchste Priorität beimessen.

Antrag zum UVPA am 26.09.2017

Wir stellen folgenden Antrag:

Die Stadt Erlangen setzt sich gegenüber dem Freistaat Bayern dafür ein, dass Radschnellwege in den Ballungsräumen gefördert werden. Dafür ist es insbesondere nötig, dass der Freistaat Bayern

  • die Trägerschaft inklusive Finanzierung für Radschnellwege analog zu Staatsstraßen übernimmt,
    in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen einen Landesradwegeplan erstellt und
    der Einrichtung von Radschnellwegen insbesondere in Ballungsregionen mit hohem Pendler*innenanteil höchste Priorität beimisst.
  • Dazu bringt die Stadt Erlangen die entsprechenden Positionen im Bayerischen Städtetag, in ihrer Öffentlichkeits- und Pressearbeit zum Thema Radverkehr und gegenüber dem Bayerischen Verkehrsministerium ein.

Begründung:
Immer mehr Pendler wählen das Fahrrad als Verkehrsmittel. Leider ist die Verkehrsinfrastruktur im Großraum Nürnberg – Fürth – Erlangen – Schwabach noch nicht ausreichend darauf eingestellt. Radschnellwege als „Autobahnen für das Fahrrad“ sollen die Möglichkeit bieten, weitgehend kreuzungsfrei, geradlinig­, auf guten Oberflächen und breiten Wegen ans Ziel zu kommen. Somit wird das Pendeln per Fahrrad attraktiver und der motorisierte Individualverkehr dezimiert.

Bisherige Versuche, Radschnellwege im Großraum zu etablieren, werden in aufwendiger Kleinarbeit zwischen den beteiligten Kommunen abgestimmt. Diesen Prozess wollen wir weiter verfolgen. Die Zuständigkeit für einen hochfrequentierten Durchgangsweg zwischen verschiedenen Städten sehen wir mittel- bis langfristig allerdings nicht bei der kommunalen Ebene, sondern beim Freistaat Bayern, der als Träger sowohl über eine bessere rechtliche Handhabe in der Umsetzung von Radschnellwegen als auch über größeren Spielraum bei der Zuteilung der nötigen Finanzmittel verfügt.

Harald Bußmann

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